Fördergeber: Landesprogramm Arbeit
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
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Antragsberechtigt sind: Bürger und Bürgerinnen in Schleswig-Holstein.
Aktuelle Antragsfrist: 14. Oktober 2026. Der Förderantrag ist vollständig bis zum 14.10.2026, 12:00 Uhr, online einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Landesprogramm Arbeit.
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Jetzt Projekt prüfenBürger und Bürgerinnen in Schleswig-Holstein
Aktuelle Antragsfrist: 14. Oktober 2026. Der Förderantrag ist vollständig bis zum 14.10.2026, 12:00 Uhr, online einzureichen.
Fördergeber ist Landesprogramm Arbeit. Quelle: ibsh.
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