Wassermengenmanagement – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Programm fördert Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und -nutzung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, juristische Personen der öffentlichen Wasserversorgung..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 300.000 € – 500.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2026. Anträge müssen bis zum 31.07.2026 postalisch vorliegen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Die Zuwendung wird nur für Vorhaben innerhalb Niedersachsens gewährt.
Antragsteller müssen einen Dienst- und Betriebssitz in Niedersachsen haben.
Erforderliche Unterlagen
- Basis-Maßnahmensteckbrief,Haupt-Maßnahmensteckbrief
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wassermengenmanagement
Wer kann Wassermengenmanagement beantragen?
Kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, juristische Personen der öffentlichen Wasserversorgung.
Wie hoch ist die Förderung bei Wassermengenmanagement?
Förderbetrag: 300.000 € – 500.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Wassermengenmanagement beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2026. Anträge müssen bis zum 31.07.2026 postalisch vorliegen.
Wer ist Fördergeber von Wassermengenmanagement?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 300.000 € – 500.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Juli 2026
- Förderregion
- Niedersachsen