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Waldumbau – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von bestehenden Waldflächen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe der Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Zuwendungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von bestehenden Waldflächen zur Sicherung aller Waldfunktionen, insbesondere der zusätzlichen Bindung von Kohlendioxid. Gefördert wird der Waldumbau auf Flächen im Eigentum des Landes und der Landesforstanstalt, zur Schaffung künftiger klimaangepasster und naturnaher Bestände durch Saat oder Pflanzung. Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuweisung für die einzelnen Maßnahmen als Anteilsfinanzierung gewährt.

Frist und Status

Zuwendungen sind nur noch digital über das Förderportal EFRE VI zu beantragen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

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Häufige Fragen zu Waldumbau

Wer kann Waldumbau beantragen?

Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern

Bis wann kann man Waldumbau beantragen?

Zuwendungen sind nur noch digital über das Förderportal EFRE VI zu beantragen.

Wer ist Fördergeber von Waldumbau?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern