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Zuwendungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von bestehenden Waldflächen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von bestehenden Waldflächen zur Sicherung aller Waldfunktionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe der Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Zuwendungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von bestehenden Waldflächen zur Sicherung aller Waldfunktionen, insbesondere der zusätzlichen Bindung von Kohlendioxid. Gefördert wird der Waldumbau auf Flächen im Eigentum des Landes und der Landesforstanstalt, zur Schaffung künftiger klimaangepasster und naturnaher Bestände durch Saat oder Pflanzung. Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuweisung für die einzelnen Maßnahmen als Anteilsfinanzierung gewährt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von bestehenden Waldflächen

Wer kann Zuwendungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von bestehenden Waldflächen beantragen?

Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von bestehenden Waldflächen?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

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