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Antrag möglichZuschuss

Waldschutz-Richtlinie – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Finanzielle Unterstützung für Waldbesitzende in Sachsen-Anhalt zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Pflege von Wäldern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Waldbesitzende.

Was wird gefördert?

Die Waldschutz-Richtlinie unterstützt Waldbesitzende bei der Bewältigung und Vorbeugung von Schäden durch Extremwetterereignisse sowie bei der Wiederherstellung von Waldökosystemen. Gefördert werden Maßnahmen wie die bestands- und bodenschonende Räumung von Kalamitätsflächen, die Bekämpfung von Schadorganismen, die Neuanlage von Maschinenwegen und der vorbeugende Waldbrandschutz. Anträge können fortlaufend gestellt werden, mit spezifischen Fristen für bestimmte Maßnahmen.

Frist und Status

Antragstellung ist fortlaufend möglich; spezifische Fristen für bestimmte Maßnahmen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Waldbesitzende in Sachsen-Anhalt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen

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Häufige Fragen zu Waldschutz-Richtlinie

Wer kann Waldschutz-Richtlinie beantragen?

Waldbesitzende

Bis wann kann man Waldschutz-Richtlinie beantragen?

Antragstellung ist fortlaufend möglich; spezifische Fristen für bestimmte Maßnahmen.

Wer ist Fördergeber von Waldschutz-Richtlinie?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → CLLD LAG-Management
  • → Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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