Waldmehrung – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuweisungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von neuen Waldflächen zur Sicherung aller Waldfunktionen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Waldmehrung
Wer kann Waldmehrung beantragen?
Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern
Wer ist Fördergeber von Waldmehrung?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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