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Waldmehrung – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuweisungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von neuen Waldflächen zur Sicherung aller Waldfunktionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Zuweisungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von neuen Waldflächen zur Sicherung aller Waldfunktionen, insbesondere der zusätzlichen Bindung von Kohlendioxid. Gefördert wird die Waldmehrung auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen. Die Grundpauschale setzt sich zusammen aus Kosten für die Flächenvorbereitung, Kosten für Pflanz- und Vermehrungsmaterial, Kosten für die Anpflanzung und unmittelbar mit der Anpflanzung verbundene Kosten, Kosten für den Zaunneubau (Kultursicherung), Kosten der Standorterkundung, Gemeinkosten sowie kalkulatorischen Kosten für die GPS-Vermessung. Die Grundpauschale kann nur einmal pro Fläche beantragt werden. Neben der Grundpauschale werden Kosten der Nachbesserung sowie der Kulturpflege, jeweils inkl. der Gemeinkosten, über weitere Pauschalen gefördert. Nicht gefördert wird die Waldmehrung auf entwässerten organischen Standorten. Die Förderung wird als Projektförderung in Form einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuweisung für die einzelnen Maßnahmen als Anteilsfinanzierung gewährt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

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Häufige Fragen zu Waldmehrung

Wer kann Waldmehrung beantragen?

Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern

Wer ist Fördergeber von Waldmehrung?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern