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Antrag möglichZuschuss

Zuweisungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von neuen Waldflächen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuweisungen zur Unterstützung der Waldmehrung auf nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Zuweisungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von neuen Waldflächen zur Sicherung aller Waldfunktionen, insbesondere der zusätzlichen Bindung von Kohlendioxid. Gefördert wird die Waldmehrung auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuweisung für die einzelnen Maßnahmen als Anteilsfinanzierung. Die Grundpauschale kann nur einmal pro Fläche beantragt werden. Neben der Grundpauschale werden Kosten der Nachbesserung sowie der Kulturpflege gefördert.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

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Häufige Fragen zu Zuweisungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von neuen Waldflächen

Wer kann Zuweisungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von neuen Waldflächen beantragen?

Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern

Wer ist Fördergeber von Zuweisungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von neuen Waldflächen?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

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