Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuweisungen zur Unterstützung der Waldmehrung auf nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen.
Antragsberechtigt sind: Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuweisungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von neuen Waldflächen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenLandesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →