Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die Förderung unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer bei der Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittelständische Unternehmen, Existenzgründer.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Frist und Status
Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: BAB Bremer Aufbau Bank GmbH.
Voraussetzungen
Unternehmenssitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Förmlicher Antrag
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
Wer kann Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL) beantragen?
Kleine und mittelständische Unternehmen, Existenzgründer
Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)?
Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL) beantragen?
Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
Wer ist Fördergeber von Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)?
Fördergeber ist BAB Bremer Aufbau Bank GmbH. Quelle: bab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit