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Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln – Förderung in bundesweit

Fördergeber: FFA Filmförderungsanstalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Förderung zur Aufstockung des Eigenkapitals im Rahmen des Filmförderungsgesetzes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Förderung dient der nicht nur kurzfristigen Aufstockung des Eigenkapitals für Projekte im Bereich Film. Die Anträge können fortlaufend innerhalb der 3-Jahresfrist bzw. 2-Jahresfrist gestellt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge können fortlaufend innerhalb der 3-Jahresfrist bzw. 2-Jahresfrist gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: FFA Filmförderungsanstalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ffa_referenzfilm“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderberechtigte sind Existenzgründer, Privatpersonen, Unternehmen sowie Verbände und Vereine.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln

Wer kann Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln beantragen?

Existenzgründer/in, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln?

Fördergeber ist FFA Filmförderungsanstalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln zur Gruppe „ffa_referenzfilm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit