Fördergeber: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Fördermittel für die Herstellung oder Vorbereitung von Kurzfilmen bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllenden Filmen ab 79 Minuten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.
Fördergeber und Antragstelle: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_deutscher_kurzfilmpreis“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Sie können die Fördermittel für Kurzfilme erhalten, wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, ein geplanter Kurzfilm höchstens 30 Minuten lang ist, der Film eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung hat, der Kurzfilm für die öffentliche Aufführung in Kinos und/oder auf Filmfestivals bestimmt und geeignet ist, die nötigen Rechte vorliegen oder die Option zum Erwerb besteht und Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen
Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.
Fördergeber ist Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms zur Gruppe „bkm_deutscher_kurzfilmpreis". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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