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Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 81 Tagen

Fördermittel für die Herstellung oder Vorbereitung von Kurzfilmen bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllenden Filmen ab 79 Minuten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, können Sie Filmpreismittel erhalten, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten Länge verwenden dürfen. Die Verwendung von Mitteln des Deutschen Kurzfilmpreises für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt. Diese finanzielle Förderung müssen Sie nicht zurückbezahlen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_deutscher_kurzfilmpreis". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Sie können die Fördermittel für Kurzfilme erhalten, wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, ein geplanter Kurzfilm höchstens 30 Minuten lang ist, der Film eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung hat, der Kurzfilm für die öffentliche Aufführung in Kinos und/oder auf Filmfestivals bestimmt und geeignet ist, die nötigen Rechte vorliegen oder die Option zum Erwerb besteht und Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Kurzbeschreibung (maximal 1 Seite),Drehbuch (bei einem Spielfilm),Drehbuch und Storyboard (bei einem Animationsfilm),Treatment oder projektgerechte Beschreibung (bei einem Dokumentarfilm),projektgerechte Beschreibung (bei einem Experimentalfilm),Moodboard,Stabliste mit Wohnsitzangabe,Besetzungsliste oder Besetzungsvorschläge mit Beschreibung der Figuren,Directors Note oder Regiekommentar,Producers Note oder Produktionskommentar,Herstellungsplan,Verleihpläne beziehungsweise Auswertungskonzept,Vorkalkulation der Kosten der Maßnahme,Finanzierungsplan,Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,vorläufige Projektbescheinigung des BAFA

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Häufige Fragen zu Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms

Wer kann Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms beantragen?

Unternehmen

Bis wann kann man Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms beantragen?

Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.

Wer ist Fördergeber von Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms?

Fördergeber ist Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms zur Gruppe „bkm_deutscher_kurzfilmpreis". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit