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Antrag möglichZuschuss

Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme – Förderung in bundesweit

Fördergeber: FFA Filmförderungsanstalt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 51 Tagen

Förderung von programmfüllenden Filmen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst die Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für die Herstellung neuer programmfüllender Filme. Die Anträge können fortlaufend innerhalb der 3-Jahresfrist bzw. 2-Jahresfrist, jedoch spätestens vor Erstellung der Nullkopie, gestellt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge können fortlaufend innerhalb der 3-Jahresfrist bzw. 2-Jahresfrist gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: FFA Filmförderungsanstalt.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ffa_referenzmittel“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme

Wer kann Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme beantragen?

Existenzgründer/in, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme?

Fördergeber ist FFA Filmförderungsanstalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme zur Gruppe „ffa_referenzmittel". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Zusatzfinanzierung Energieeffizienz – Eigentumsfinanzierung BW
  • → Shaping the Future
  • → ERP-Gründerkredit - StartGeld

Auf einen Blick

Förderquote
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