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Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme – Förderung in bundesweit

Fördergeber: FFA Filmförderungsanstalt

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 130 Tagen

Förderung von programmfüllenden Filmen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst die Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für die Herstellung neuer programmfüllender Filme. Die Anträge können fortlaufend innerhalb der 3-Jahresfrist bzw. 2-Jahresfrist, jedoch spätestens vor Erstellung der Nullkopie, gestellt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge können fortlaufend innerhalb der 3-Jahresfrist bzw. 2-Jahresfrist gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: FFA Filmförderungsanstalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ffa_referenzmittel". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme

Wer kann Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme beantragen?

Existenzgründer/in, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme?

Fördergeber ist FFA Filmförderungsanstalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme zur Gruppe „ffa_referenzmittel". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit