Zuschuss zur Verbesserung des Mobilitätssystems – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Gemeinden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Industrie- und Handelskammern, private Unternehmen, Hochschulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030. Anträge sind bis zum 30.06. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Die Vorhaben müssen der Verbesserung des Mobilitätssystems oder der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen.
Es gelten spezifische technische und baurechtliche Anforderungen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der technischen Anforderungen,Projektbeschreibung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss zur Verbesserung des Mobilitätssystems
Wer kann Zuschuss zur Verbesserung des Mobilitätssystems beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Industrie- und Handelskammern, private Unternehmen, Hochschulen
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zur Verbesserung des Mobilitätssystems?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Zuschuss zur Verbesserung des Mobilitätssystems beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030. Anträge sind bis zum 30.06. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss zur Verbesserung des Mobilitätssystems?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2030
- Förderregion
- Bundesweit