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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss zur Verbesserung des Mobilitätssystems – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Gemeinden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Industrie- und Handelskammern, private Unternehmen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Industrie- und Handelskammern, private Unternehmen sowie Hochschulen können Zuschüsse für nachhaltige urbane Mobilitätspläne, Digitalisierung, Mobilstationen, Mobilitätsmanagement, Sharing-Dienste und nachhaltige Logistik beantragen. Die Antragstellung erfolgt bis zum 30.06. eines Jahres für das folgende Jahr bei der zuständigen Bezirksregierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030. Anträge sind bis zum 30.06. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Vorhaben müssen der Verbesserung des Mobilitätssystems oder der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen.

Es gelten spezifische technische und baurechtliche Anforderungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der technischen Anforderungen,Projektbeschreibung

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Häufige Fragen zu Zuschuss zur Verbesserung des Mobilitätssystems

Wer kann Zuschuss zur Verbesserung des Mobilitätssystems beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Industrie- und Handelskammern, private Unternehmen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zur Verbesserung des Mobilitätssystems?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuschuss zur Verbesserung des Mobilitätssystems beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030. Anträge sind bis zum 30.06. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss zur Verbesserung des Mobilitätssystems?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2030
Förderregion
Bundesweit

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