Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Gemeinden.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Industrie- und Handelskammern, private Unternehmen, Hochschulen.
Die Förderquote beträgt 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030. Anträge sind bis zum 30.06. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Vorhaben müssen der Verbesserung des Mobilitätssystems oder der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen.
Es gelten spezifische technische und baurechtliche Anforderungen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss zur Verbesserung des Mobilitätssystems zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Industrie- und Handelskammern, private Unternehmen, Hochschulen
Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030. Anträge sind bis zum 30.06. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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