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Vergabe von Medialeistungen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Das Programm fördert Medialeistungen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt Zuschüsse zur Unterstützung von Medialeistungen. Die Förderung richtet sich an Unternehmen und ist bundesweit verfügbar. Ziel des Programms ist die Stärkung der Kultur und Denkmalpflege.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Anträge können jeweils zum 16.03.2026, 08.07.2026, 10.09.2026 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ffa_filmfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Vergabe von Medialeistungen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Wer kann Vergabe von Medialeistungen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 beantragen?

Unternehmen

Bis wann kann man Vergabe von Medialeistungen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 beantragen?

Anträge können jeweils zum 16.03.2026, 08.07.2026, 10.09.2026 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Vergabe von Medialeistungen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025?

Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Vergabe von Medialeistungen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Vergabe von Medialeistungen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 zur Gruppe „ffa_filmfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

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