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Verfügungsfonds Aktives Neustadt & Aktive Silberhöhe – Förderung in Halle

Fördergeber: Stadt Halle/ AWO SPI GmbH

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 145 Tagen

Der Verfügungsfonds umfasst Fördergelder für Projekte, die eine direkte Wirkung auf das Fördergebiet haben. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen und Vereine mit guten Ideen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Vereine, Institutionen.

Was wird gefördert?

Der Verfügungsfonds umfasst Fördergelder von Bund, Land und Stadt für Projekte, die eine direkte Wirkung auf das Fördergebiet und seine Akteur:innen haben. Mit Hilfe des Verfügungsfonds werden Mittel für vorhandenes und neues Engagement im Quartier zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind nicht nur aktive Vereine oder Institutionen, sondern auch Einzelpersonen mit guten Projekten, welche dem Leben und dem Miteinander im Quartier dienen. Aus dem Verfügungsfonds sollen kleinere, in sich abgeschlossene Maßnahmen kurzfristig finanziert werden, die den Zielen des städtischen Handlungskonzeptes „Soziale Stadt“ entsprechen. Die Zuwendung wird grundsätzlich als Anteilfinanzierung bis zu einer Höhe von max. 85 %, ausnahmsweise als Vollfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die maximale Zuwendung beträgt 5.000 € (brutto) pro Maßnahme und Jahr, kann aber unter besonderen Gründen auf max. 7.500 € (brutto) erhöht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 7.500 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stadt Halle/ AWO SPI GmbH.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stadt_halle_verfuegungsfonds“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle natürlichen oder juristischen Personen mit Projekten, die dem Leben und dem Miteinander im Quartier dienen.

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Häufige Fragen zu Verfügungsfonds Aktives Neustadt & Aktive Silberhöhe

Wer kann Verfügungsfonds Aktives Neustadt & Aktive Silberhöhe beantragen?

Einzelpersonen, Vereine, Institutionen

Wie hoch ist die Förderung bei Verfügungsfonds Aktives Neustadt & Aktive Silberhöhe?

Förderbetrag: bis 7.500 €. Förderquote: 85 %.

Bis wann kann man Verfügungsfonds Aktives Neustadt & Aktive Silberhöhe beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Verfügungsfonds Aktives Neustadt & Aktive Silberhöhe?

Fördergeber ist Stadt Halle/ AWO SPI GmbH. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Verfügungsfonds Aktives Neustadt & Aktive Silberhöhe mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Verfügungsfonds Aktives Neustadt & Aktive Silberhöhe zur Gruppe „stadt_halle_verfuegungsfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 7.500 €
Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Halle