Fördergeber: Stadt Halle, Fachbereich Bildung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die Zuwendungen dienen dazu, Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nachhaltig abzusichern.
Antragsberechtigt sind: Vereine, Träger der freien Jugendhilfe, Gruppen und Initiativen der Jugend.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Antragsfristen: 30. Juni, 31. Oktober oder 30. April
Fördergeber und Antragstelle: Stadt Halle, Fachbereich Bildung.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stadt_halle_freie_jugendhilfe“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII oder Träger der freien Jugendhilfe, Vereine, Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenVereine, Träger der freien Jugendhilfe, Gruppen und Initiativen der Jugend
Antragsfristen: 30. Juni, 31. Oktober oder 30. April
Fördergeber ist Stadt Halle, Fachbereich Bildung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Freien Jugendhilfe zur Gruppe „stadt_halle_freie_jugendhilfe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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