Förderung der 'Freien Jugendhilfe' nach § 74 SGB VIII – Förderung in Halle (Saale)
Fördergeber: Stadt Halle, Fachbereich Bildung
Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 145 Tagen
Die Zuwendungen dienen dazu, Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz nachhaltig abzusichern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Träger der freien Jugendhilfe, Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
2. Quartal, 4. Quartal; 1. Maßnahmen im Sozialraum: 30. Juni; 2. sonstige Maßnahmen: 31. Oktober oder 30. April (Beginn frühestens 3 Monate danach)
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stadt Halle, Fachbereich Bildung.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stadt_halle_freie_jugendhilfe“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII, die die Voraussetzungen des § 74 SGB VIII erfüllen, sowie Träger der freien Jugendhilfe, Vereine, Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend, die im Sinne des SGB VIII tätig sind.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der 'Freien Jugendhilfe' nach § 74 SGB VIII
Wer kann Förderung der 'Freien Jugendhilfe' nach § 74 SGB VIII beantragen?
Vereine, Träger der freien Jugendhilfe, Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend
Bis wann kann man Förderung der 'Freien Jugendhilfe' nach § 74 SGB VIII beantragen?
2. Quartal, 4. Quartal; 1. Maßnahmen im Sozialraum: 30. Juni; 2. sonstige Maßnahmen: 31. Oktober oder 30. April (Beginn frühestens 3 Monate danach)
Wer ist Fördergeber von Förderung der 'Freien Jugendhilfe' nach § 74 SGB VIII?
Fördergeber ist Stadt Halle, Fachbereich Bildung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Förderung der 'Freien Jugendhilfe' nach § 74 SGB VIII mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der 'Freien Jugendhilfe' nach § 74 SGB VIII zur Gruppe „stadt_halle_freie_jugendhilfe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Halle (Saale)