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Kongressförderung – Förderung in Halle (Saale)

Fördergeber: Stadt Halle

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 145 Tagen

Die Stadt Halle fördert die Durchführung von Kongressen und ähnlichen Großveranstaltungen, die viele überregionale Teilnehmende in die Stadt ziehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Organisatoren von Veranstaltungen.

Was wird gefördert?

Die Stadt Halle fördert die Durchführung von Kongressen und ähnliche Großveranstaltungen, die viele überregionale Teilnehmende in die Stadt ziehen. Dieses Angebot richtet sich an alle potenziellen Organisatoren (Universität, wissenschaftliche Einrichtungen, Unternehmen, ebenso wie kommerzielle Veranstalter), die Veranstaltungen für die Stadt Halle (Saale) akquirieren und hier durchführen wollen. Die Verwaltung verbindet damit die Erwartung, dass die Teilnehmenden aus dem In- und Ausland ihren mehrtägigen Aufenthalt auch dazu nutzen können, den Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturstandort Halle (Saale) möglichst umfassend kennenzulernen. Der Antrag soll Angaben enthalten zu: • Art und Dauer der Veranstaltung • Anzahl, Herkunft und Qualifikation der Teilnehmer und Referenten • Nutzung hallescher Angebote (Führungen, Kulturangebote u. ä.) • Einbindung hallescher Einrichtungen u. Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik • Medienpräsenz und –wirksamkeit (konkrete Benennung sowie Pressemitteilung) • Mehrwert und Synergieeffekte der Veranstaltung • Kosten- und Finanzierungsplan.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500 € – 2.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich, mindestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stadt Halle.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stadt_halle_kongressfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Der Antrag muss Angaben zur Art und Dauer der Veranstaltung, Anzahl und Herkunft der Teilnehmer, Nutzung hallescher Angebote, Einbindung hallescher Einrichtungen, Medienpräsenz sowie Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Kosten- und Finanzierungsplan,Angaben zur Veranstaltung

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Häufige Fragen zu Kongressförderung

Wer kann Kongressförderung beantragen?

Organisatoren von Veranstaltungen

Wie hoch ist die Förderung bei Kongressförderung?

Förderbetrag: 1.500 € – 2.000 €.

Bis wann kann man Kongressförderung beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Kongressförderung?

Fördergeber ist Stadt Halle. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Kongressförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kongressförderung zur Gruppe „stadt_halle_kongressfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.500 € – 2.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Halle (Saale)