Verbraucherinsolvenz – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglicht einen wirtschaftlichen Neuanfang für Verbraucher mit Schulden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere Arbeitnehmer, Empfänger von Versorgungsleistungen, Rentner und Pensionäre..
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Voraussetzungen
Personen, die nie selbstständig waren oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr selbstständig sind und weniger als 20 Gläubiger haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Verbraucherinsolvenz"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Verbraucherinsolvenz zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Verbraucherinsolvenz
Wer kann Verbraucherinsolvenz beantragen?
Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere Arbeitnehmer, Empfänger von Versorgungsleistungen, Rentner und Pensionäre.
Wer ist Fördergeber von Verbraucherinsolvenz?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- Brandenburg