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Verbraucherinsolvenzverfahren – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium der Justiz

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglicht einen wirtschaftlichen Neuanfang für überschuldete Verbraucher.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere Arbeitnehmer, Empfänger von Versorgungsleistungen, Rentner und Pensionäre..

Was wird gefördert?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher, die nie selbständig waren oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr selbständig sind und weniger als 20 Gläubiger sowie keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben. Es besteht aus drei Stufen: außergerichtlicher Einigungsversuch, gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren und vereinfachtes Insolvenzverfahren mit anschließender Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung. Der Antrag auf Restschuldbefreiung kann beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium der Justiz.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Personen, die nie selbständig waren oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr selbständig sind, weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung über den erfolglosen Einigungsversuch

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Häufige Fragen zu Verbraucherinsolvenzverfahren

Wer kann Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen?

Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere Arbeitnehmer, Empfänger von Versorgungsleistungen, Rentner und Pensionäre.

Wer ist Fördergeber von Verbraucherinsolvenzverfahren?

Fördergeber ist Bundesministerium der Justiz. Quelle: msgiv_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Brandenburg
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

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