Fördergeber: Bundesministerium der Justiz
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglicht einen wirtschaftlichen Neuanfang für überschuldete Verbraucher.
Antragsberechtigt sind: Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere Arbeitnehmer, Empfänger von Versorgungsleistungen, Rentner und Pensionäre..
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium der Justiz.
Personen, die nie selbständig waren oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr selbständig sind, weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben.
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Jetzt Projekt prüfenVerbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere Arbeitnehmer, Empfänger von Versorgungsleistungen, Rentner und Pensionäre.
Fördergeber ist Bundesministerium der Justiz. Quelle: msgiv_brandenburg.
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