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Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung von Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Vereine, juristische Personen des Privatrechts.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert jährlich Maßnahmen, die zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden beitragen und die Zahl von Straßenverkehrsunfällen senken. Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben: Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet, die dazu beitragen, die Anzahl von Straßenverkehrsunfällen zu senken, in Einzelfällen auch regionale oder lokale Maßnahmen mit Modellcharakter. Die Höhe des Zuschusses hängt von den zuwendungsfähigen Ausgaben ab und ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. Ihren Antrag richten Sie an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_verkehrssicherheit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine sowie andere juristische Personen des Privatrechts, die Maßnahmen zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit durchführen.

Nicht förderfähig

  • Nicht gefördert werden Antragstellende
  • über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
  • sowie Antragstellende
  • die zur Abgabe der Vermögensauskunft verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausführliche, nachvollziehbare Beschreibung des Projekts,Detaillierte Darstellung der Finanzierung

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Häufige Fragen zu Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle

Wer kann Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle beantragen?

Gemeinnützige Vereine, juristische Personen des Privatrechts

Bis wann kann man Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle?

Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle zur Gruppe „bmdv_verkehrssicherheit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit