Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderung von Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Vereine, juristische Personen des Privatrechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_verkehrssicherheit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine sowie andere juristische Personen des Privatrechts, die Maßnahmen zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit durchführen.
Nicht förderfähig
- •Nicht gefördert werden Antragstellende
- •über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
- •sowie Antragstellende
- •die zur Abgabe der Vermögensauskunft verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde.
Erforderliche Unterlagen
- Ausführliche, nachvollziehbare Beschreibung des Projekts,Detaillierte Darstellung der Finanzierung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle
Wer kann Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle beantragen?
Gemeinnützige Vereine, juristische Personen des Privatrechts
Bis wann kann man Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle?
Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle zur Gruppe „bmdv_verkehrssicherheit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit