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Antrag möglichZuschuss

Verbesserung der anwendungsorientierten FuE-Kapazitäten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Zuschüssen für Investitionen in apparativ-technische Infrastrukturen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Hochschule und außeruniversitäre Forschungseinrichtung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen in Ihre apparativ-technische Infrastrukturausstattung, vor allem in Laboreinrichtungen, Spezialgeräte und Forschungsinstrumente, sowie in zugehörige bauliche Anpassungsmaßnahmen und Gebäude- und Kommunikationstechnik. Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben zum Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur sowie Vorhaben zur Einführung moderner Medizintechnologie. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens schriftlich an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

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Häufige Fragen zu Verbesserung der anwendungsorientierten FuE-Kapazitäten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Wer kann Verbesserung der anwendungsorientierten FuE-Kapazitäten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen beantragen?

Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Verbesserung der anwendungsorientierten FuE-Kapazitäten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen?

Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Verbesserung der anwendungsorientierten FuE-Kapazitäten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Verbesserung der anwendungsorientierten FuE-Kapazitäten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
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  • → Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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