Verbändeförderung im Umwelt- und Naturschutz – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesumweltministerium
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Das Bundesumweltministerium unterstützt Umwelt- und Naturschutzverbände durch finanzielle Zuwendungen zur Förderung von Projekten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine und Verbände im Umwelt- oder Naturschutz.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 75.000 €.
Frist und Status
Neue Anträge für 2027 können voraussichtlich ab Mai 2026 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesumweltministerium.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmuv_verbaendef_rderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände, die im Umwelt- oder im Naturschutz tätig werden.
Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Verbändeförderung im Umwelt- und Naturschutz"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Verbändeförderung im Umwelt- und Naturschutz
Wer kann Verbändeförderung im Umwelt- und Naturschutz beantragen?
Vereine und Verbände im Umwelt- oder Naturschutz
Wie hoch ist die Förderung bei Verbändeförderung im Umwelt- und Naturschutz?
Förderbetrag: 50.000 € – 75.000 €.
Bis wann kann man Verbändeförderung im Umwelt- und Naturschutz beantragen?
Neue Anträge für 2027 können voraussichtlich ab Mai 2026 eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Verbändeförderung im Umwelt- und Naturschutz?
Fördergeber ist Bundesumweltministerium. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Verbändeförderung im Umwelt- und Naturschutz mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Verbändeförderung im Umwelt- und Naturschutz zur Gruppe „bmuv_verbaendef_rderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 50.000 € – 75.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit