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Verbändeförderung im Umwelt- und Naturschutz – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesumweltministerium

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Das Bundesumweltministerium unterstützt Umwelt- und Naturschutzverbände durch finanzielle Zuwendungen zur Förderung des Engagements für Natur- und Umweltschutz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine und Verbände im Umwelt- oder Naturschutz.

Was wird gefördert?

Umwelt- und Naturschutzpolitik braucht die Verbände als Partner. Sie informieren und sensibilisieren die Bevölkerung, erarbeiten neue politische Themenfelder, beraten und bilden in Umweltfragen fort. Sie tragen mit ihrer Arbeit wesentlich dazu bei, die Akzeptanz für eine erfolgreiche Umwelt- und Naturschutzpolitik zu erhöhen. Das Bundesumweltministerium unterstützt deshalb die Umwelt- und Naturschutzverbände durch finanzielle Zuwendungen. Die geförderten Projekte sollen dazu beitragen, die gesellschaftliche Aufgabe der Verbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung und Förderung des Engagements für Natur- und Umweltschutz zu unterstützen und weiter zu stärken. Zu den geförderten Maßnahmen gehören unter anderem: Projekte zu politisch aktuellen Themen, Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Projekte, die umwelt- und naturverträgliches Verhalten fördern, Maßnahmen der Umweltberatung und der Fortbildung sowie Maßnahmen zur (umweltpolitischen) Vernetzung und Kooperation. Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die gesellschaftliche Aufgabe der Verbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung und Förderung des Engagements für Umweltschutz und Naturschutz zu unterstützen und weiter zu stärken. Das Förderprogramm ist inhaltlich offengehalten, um auch neue Themen aufgreifen und verschiedene Zielgruppen ansprechen zu können. Verbändeprojekte sind in der Regel auf eine oder mehrere der drei folgenden Aktivitätstypen ausgerichtet: Öffentlichkeit für ein Thema schaffen, Vernetzung und Kooperation fördern sowie Erarbeitung zivilgesellschaftlicher Positionen. Die Projekte müssen einen klaren ökologischen Schwerpunkt und eine breite Außenwirkung haben. Gefördert werden insbesondere Projekte, die modellhaften Charakter und eine bundesweite Ausstrahlung besitzen. Die Förderung soll dazu dienen, innovativen Projekten eine Anschubfinanzierung zu ermöglichen. Projekte, für die ein Zuschuss beantragt wird, dürfen noch nicht begonnen haben. An den Maßnahmen muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Wissenschaftliche Forschung und Investitionen können nicht gefördert werden. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung im Bereich des Naturschutzes sind beim Bundesamt für Naturschutz einzureichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 75.000 €.

Frist und Status

Neue Anträge für 2027 können voraussichtlich ab Mai 2026 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesumweltministerium.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmuv_verbaendef_rderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände, die im Umwelt- oder im Naturschutz tätig werden.

Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Nicht förderfähig

  • Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

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Häufige Fragen zu Verbändeförderung im Umwelt- und Naturschutz

Wer kann Verbändeförderung im Umwelt- und Naturschutz beantragen?

Vereine und Verbände im Umwelt- oder Naturschutz

Wie hoch ist die Förderung bei Verbändeförderung im Umwelt- und Naturschutz?

Förderbetrag: 50.000 € – 75.000 €.

Bis wann kann man Verbändeförderung im Umwelt- und Naturschutz beantragen?

Neue Anträge für 2027 können voraussichtlich ab Mai 2026 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Verbändeförderung im Umwelt- und Naturschutz?

Fördergeber ist Bundesumweltministerium. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Verbändeförderung im Umwelt- und Naturschutz mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Verbändeförderung im Umwelt- und Naturschutz zur Gruppe „bmuv_verbaendef_rderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 75.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit