VeröffentlichtBeteiligung, Darlehen

Venture Tech Growth Financing (VTGF) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die KfW beteiligt sich an der Finanzierung von jungen, innovativen und schnell wachsenden Technologieunternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Die KfW beteiligt sich in Kooperation mit professionellen, privaten Kredit- beziehungsweise Venture-Debt-Gebern an der Finanzierung von jungen, innovativen und schnell wachsenden Technologieunternehmen. Gefördert werden Vorhaben, die dem Aufbau oder Ausbau des jungen Unternehmens dienen, Geschäftsmodelle skalieren oder wachstumsfördernde Maßnahmen umsetzen: Working Capital in Form von Betriebsmittellinien, Akquisitionen, sonstige umsatzsteigernde Maßnahmen, Equity Bridge Loans zur Zwischenfinanzierung zwischen 2 Eigenkapitalrunden, Vorlaufkosten eines geplanten Börsengangs sowie Post-IPO Debt für börsennotierte Wachstumsunternehmen. Sie erhalten die Förderung als Finanzierung mit flexiblen Finanzierungsstrukturen, Laufzeiten und Konditionen. Die Höhe der Förderung kann zwischen 500.000 EUR und 125.000.000 EUR liegen. Die Risikoteilung zwischen der KfW und Ihnen als privatem Kapitalgeber liegt üblicherweise bei 50:50. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als privater Kreditgeber auch von der KfW refinanziert werden. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die KfW. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des privaten Kreditgebers.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei 500.000 € – 125.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_venture_tech". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind innovative Wachstumsunternehmen der gewerblichen Wirtschaft in mehrheitlichem Privatbesitz, deren Unternehmenssitz in der Europäischen Union liegt und die mindestens eine Tochtergesellschaft, Niederlassung, Betriebsstätte oder Filiale in Deutschland haben.

Die Finanzierung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie investieren in das Wachstum des Unternehmens.

Am Unternehmen muss bereits ein professioneller Wagniskapitalgeber beteiligt sein.

Bei börsennotierten Unternehmen reicht es aus, wenn bereits ein professioneller Wagniskapitalgeber beteiligt war.

Börsennotierte Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren an der Börse gelistet sind, müssen zusätzliche Kriterien erfüllen.

Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die finanzielle Schwierigkeiten haben oder bereits Sanierungsfälle sind.

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Häufige Fragen zu Venture Tech Growth Financing (VTGF)

Wer kann Venture Tech Growth Financing (VTGF) beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Venture Tech Growth Financing (VTGF)?

Förderbetrag: 500.000 € – 125.000.000 €.

Bis wann kann man Venture Tech Growth Financing (VTGF) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Venture Tech Growth Financing (VTGF)?

Fördergeber ist Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Venture Tech Growth Financing (VTGF) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Venture Tech Growth Financing (VTGF) zur Gruppe „kfw_venture_tech". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500.000 € – 125.000.000 €
Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Beteiligung, Darlehen
Förderregion
bundesweit