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Validierungsförderung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: SAB (Sachsen-Anhalt)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Unterstützung für die Einführung und Verbreitung moderner Technologien, finanziert aus Mitteln der Europäischen Union.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Validierungsförderung zielt darauf ab, Forschungsergebnisse und Erfindungen aus der Wissenschaft zur wirtschaftlichen Nutzung zu qualifizieren. Dies geschieht durch die Bewertung des Innovationspotenzials und den Nachweis der Funktionsfähigkeit sowie der technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit der Forschungsergebnisse. Das Programm fördert die Beschleunigung bei der Einführung und Verbreitung moderner Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.

Frist und Status

Neue Bedingungen für die Antragstellung gelten seit dem 03.02.2023.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB (Sachsen-Anhalt).

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen sein, die innovative Technologien entwickeln oder anwenden möchten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis über Forschungsergebnisse,Wirtschaftliche Machbarkeitsstudie

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Häufige Fragen zu Validierungsförderung

Wer kann Validierungsförderung beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen

Bis wann kann man Validierungsförderung beantragen?

Neue Bedingungen für die Antragstellung gelten seit dem 03.02.2023.

Wer ist Fördergeber von Validierungsförderung?

Fördergeber ist SAB (Sachsen-Anhalt). Quelle: sab.

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