Fördergeber: UPJ (Netzwerk engagierter Unternehmen und gemeinnütziger Mittlerorganisationen)
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 173 Tagen
Die UPJ Pro Bono Rechtsberatung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die die finanziellen Mittel für eine rechtliche Beratung nicht aufbringen können.
Antragsberechtigt sind: Vereine.
fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstelle: UPJ (Netzwerk engagierter Unternehmen und gemeinnütziger Mittlerorganisationen).
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „upj_pro_bono_rechtsberatung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Die Rechtsberatung richtet sich an gemeinnützige Organisationen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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fortlaufend möglich
Fördergeber ist UPJ (Netzwerk engagierter Unternehmen und gemeinnütziger Mittlerorganisationen). Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört UPJ Pro Bono Rechtsberatung zur Gruppe „upj_pro_bono_rechtsberatung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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