UPJ Pro Bono Rechtsberatung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: UPJ (Netzwerk engagierter Unternehmen und gemeinnütziger Mittlerorganisationen)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Die UPJ Pro Bono Rechtsberatung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die die finanziellen Mittel für eine rechtliche Beratung nicht aufbringen können.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine.
Was wird gefördert?
Frist und Status
fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: UPJ (Netzwerk engagierter Unternehmen und gemeinnütziger Mittlerorganisationen).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „upj_pro_bono_rechtsberatung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Die Rechtsberatung richtet sich an gemeinnützige Organisationen.
Nicht förderfähig
- •Rechtsfragen von Privatpersonen und kurzfristige Anfragen können nicht vermittelt werden.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob UPJ Pro Bono Rechtsberatung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu UPJ Pro Bono Rechtsberatung
Wer kann UPJ Pro Bono Rechtsberatung beantragen?
Vereine
Bis wann kann man UPJ Pro Bono Rechtsberatung beantragen?
fortlaufend möglich
Wer ist Fördergeber von UPJ Pro Bono Rechtsberatung?
Fördergeber ist UPJ (Netzwerk engagierter Unternehmen und gemeinnütziger Mittlerorganisationen). Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist UPJ Pro Bono Rechtsberatung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört UPJ Pro Bono Rechtsberatung zur Gruppe „upj_pro_bono_rechtsberatung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Auf einen Blick
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