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Antrag möglichZuschuss

Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Gemeinde, Gemeindeverband, Amt oder Zweckverband engagementfreundliche kommunale Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Engagementstrategie des Landes Schleswig-Holstein entwickeln und unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Gemeinde, Gemeindeverband, Amt oder Zweckverband bei der Entwicklung und dem Ausbau von kommunalen Strukturen, die die Rahmenbedingungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort verbessern. Sie bekommen die Förderung vor allem für die Initiierung und Durchführung von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Ehrenamtlichen vor Ort,die Gewinnung von Engagierten (insbesondere von unterrepräsentierten Gruppen),Koordinierungsaufgaben,Einbeziehung von Kommunalverwaltung und -politik (Sensibilisierung für das Thema „Ehrenamt“),den Auf- beziehungsweise Ausbau und die Intensivierung der Netzwerkarbeit mit den lokalen Akteurinnen und Akteuren der ehrenamtlichen Arbeit,die Bereitstellung von Material, Hilfsmitteln und Räumlichkeiten,Fortbildungen und Qualifizierungen der Ehrenamtlichen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000. Richten Sie Ihren Antrag oder Ihre Bewerbung bitte an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein.

Diese können die Fördermittel an einen Verein, Verband oder eine andere rechtsfähige Organisation ganz oder teilweise weiterleiten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie dürfen die zuwendungsfähigen Ausgaben des Projekts nicht bereits an anderer Stelle aberechnen.Sie müssen für die Durchführung der Maßnahmen ein regionales Engagementkonzept vorlegen.Ihre angestellten Fachkräfte müssen über eine Qualifikation verfügen, die für die Wahrnehmung der Aufgaben geeignet ist.Sie müssen im Rahmen der Engagementstrategie Schleswig-Holstein mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung zusammenarbeiten (beispielsweise Fortbildungsplanung, Vernetzung, Arbeitsgruppen).

Sie sind verpflichtet, an kommunalen Werkstattveranstaltungen teilzunehmen.Sie müssen normalerweise einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben leisten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,regionalen Engagementkonzept

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Häufige Fragen zu Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum

Wer kann Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein

Wie hoch ist die Förderung bei Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum?

Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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