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Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Zuschüsse für soziale Einrichtungen zur Anpassung an die Klimakrise.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie als soziale Einrichtung bei Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise. Die Förderung umfasst 3 Förderschwerpunkte (FSP): FSP 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise, FSP 2: Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise, FSP 3: übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit unterschiedlichen Förderquoten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.

Frist und Status

Antragsstellung derzeit nicht möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_klimaanpassung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen des Privatrechts.

Antragstellende müssen rechtsfähig und rechtlich selbstständig sein, einen Bezug zu vulnerablen Personengruppen besitzen und über ausreichende personelle sowie finanzielle Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.

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Häufige Fragen zu Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Wer kann Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen beantragen?

Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen?

Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen beantragen?

Antragsstellung derzeit nicht möglich

Wer ist Fördergeber von Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen zur Gruppe „bmukn_klimaanpassung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 500.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit