Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Zuschüsse für soziale Einrichtungen zur Anpassung an die Klimakrise.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Frist und Status
Antragsstellung derzeit nicht möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_klimaanpassung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen des Privatrechts.
Antragstellende müssen rechtsfähig und rechtlich selbstständig sein, einen Bezug zu vulnerablen Personengruppen besitzen und über ausreichende personelle sowie finanzielle Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Wer kann Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen beantragen?
Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen?
Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen beantragen?
Antragsstellung derzeit nicht möglich
Wer ist Fördergeber von Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen zur Gruppe „bmukn_klimaanpassung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 500.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit