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Antrag möglichZuschuss

Unternehmen machen Klimaschutz – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

Wenn Sie Klimaschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen planen und umsetzen, um Ihren Treibhausgasausstoß und Ihren Energieverbrauch zu senken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden Württemberg unterstützt Sie als Unternehmen bei Ihrem Vorhaben, durch externe fachliche Beratungen und durch Investitionsmaßnahmen systematisch und strukturiert Klimaschutz in Ihrem Betrieb umzusetzen und somit deutlich den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) zu reduzieren. Sie bekommen die Förderung in 2 Modulen: Beratungsförderung (Teil A und Teil B): fachliche Unterstützung (Beratung und Begleitung) in Form einer detaillierten Untersuchung zur Machbarkeit und Vorbereitung der Umsetzung sowie Hilfestellung bei der Erstellung, Klärung und Abwicklung einer Transformations-Roadmap über die Erstellung einer THG-Bilanz hinaus. Investitionsförderung: Projekte, die aufzeigen, wie neue oder bereits etablierte technologische Verfahren zur THG-Vermeidung oder -Reduktion (beispielsweise durch Material- und Energieeffizienz, organisatorische Umstellung, Produktgestaltung, Produktnutzung) genutzt oder kombiniert werden können, Maßnahmen zur THG-Vermeidung oder -Reduktion durch Substitution von Rohstoffen, durch Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie, durch intelligenteren Einsatz von Rohstoffen und Energie sowie durch Nutzung nachwachsender Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen, Lösungen im Bereich der Abwärme, die zur Vermeidung, Nutzung, Verstromung oder Auskopplung in ein Wärmenetz oder zu einer externen Wärmeabnahme führen, Projekte und Maßnahmen zur Biologisierung industrieller Verfahren und Prozesse, Lösungen, die das Recycling und die Rückführung von Rohstoffen ermöglichen und dadurch zur THG-Reduktion beitragen, technische, organisatorische oder konstruktive Veränderungen, die zur THG-Vermeidung oder -Reduktion führen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei der Beratungsförderung (Teil A und Teil B): 75 Prozent der Gesamtausgaben für Beratungsleistungen, jedoch maximal EUR 900,00 pro Personentag mit 8 Zeitstunden. In Teil A und Teil B können Sie jeweils mindestens 2 bis maximal 5 vollständig geleistete Beratungstagen abrechnen. Investionsförderung: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 80.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens im Fördermodul Beratungsförderung an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Referat 23, Fördermodul Investitionsförderung zum 31.3. oder 30.9. eines Jahres an den Projektträger Karlsruhe (PTKA -BWP), Karlsruher Institut für Technologie (KIT).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 900 € – 80.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2027. Anträge für Investitionsförderung müssen bis zum 31.3. oder 30.9. eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweise über Beratungsleistungen,Klimaschutzvereinbarung

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Häufige Fragen zu Unternehmen machen Klimaschutz

Wer kann Unternehmen machen Klimaschutz beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Unternehmen machen Klimaschutz?

Förderbetrag: 900 € – 80.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Unternehmen machen Klimaschutz beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2027. Anträge für Investitionsförderung müssen bis zum 31.3. oder 30.9. eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Unternehmen machen Klimaschutz?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderbetrag
900 € – 80.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. September 2027
Förderregion
Baden-Württemberg

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