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Energiefinanzierung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: L-Bank

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Förderdarlehen für die Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Sie möchten in Ihrem Unternehmen Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Sie wollen eine Anlage zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom oder Wärme errichten. Sie wollen dies mit einem Förderdarlehen finanzieren. Zwei Konditionenvarianten: PV-Aufdach-Anlagen (mit Zinsbonus) und Sonstige Anlagen (Standardkonditionen).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 5.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Sie führen ein privates oder öffentliches Unternehmen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb.

Oder Sie vertreten einen Verein, eine Genossenschaft, eine Stiftung oder eine gemeinnützige Organisation.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Bestätigung zum Förderantrag

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Energiefinanzierung

Wer kann Energiefinanzierung beantragen?

Unternehmen, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Energiefinanzierung?

Förderbetrag: 25.000 € – 5.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von Energiefinanzierung?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 5.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit