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Antrag möglichDarlehen

Energiefinanzierung – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderdarlehen für Unternehmen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Sie möchten in Ihrem Unternehmen Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen? Sie wollen eine Anlage zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom oder Wärme errichten? Dies kann mit einem Förderdarlehen finanziert werden. Es gibt zwei Konditionenvarianten: PV-Aufdach-Anlagen (mit Zinsbonus) und Sonstige Anlagen (Standardkonditionen). Die L-Bank bietet dieses Förderprogramm im Rahmen ihres öffentlichen gesetzlichen Förderauftrags an.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 5.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Sie führen ein privates oder öffentliches Unternehmen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb.

Sie möchten in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen, verteilen oder speichern.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Bestätigung zum Förderantrag

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Häufige Fragen zu Energiefinanzierung

Wer kann Energiefinanzierung beantragen?

Unternehmen, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Energiefinanzierung?

Förderbetrag: 25.000 € – 5.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von Energiefinanzierung?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Holz Innovativ Programm (HIP)

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 5.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg

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