Energiefinanzierung – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderdarlehen für Unternehmen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: private und öffentliche Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 5.000.000 €.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Sie führen ein privates oder öffentliches Unternehmen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb.
Sie möchten in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen, verteilen oder speichern.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Bestätigung zum Förderantrag (BzA)
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Energiefinanzierung
Wer kann Energiefinanzierung beantragen?
private und öffentliche Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Energiefinanzierung?
Förderbetrag: 25.000 € – 5.000.000 €.
Bis wann kann man Energiefinanzierung beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Energiefinanzierung?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 5.000.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg