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Energiefinanzierung – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderdarlehen für Unternehmen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: private und öffentliche Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Sie möchten in Ihrem Unternehmen Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Sie wollen eine Anlage zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom oder Wärme errichten. Sie wollen dies mit einem Förderdarlehen finanzieren. Zwei Konditionenvarianten: PV-Aufdach-Anlagen (mit Zinsbonus) und Sonstige Anlagen (Standardkonditionen).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 5.000.000 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Sie führen ein privates oder öffentliches Unternehmen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb.

Sie möchten in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen, verteilen oder speichern.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Bestätigung zum Förderantrag (BzA)

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Häufige Fragen zu Energiefinanzierung

Wer kann Energiefinanzierung beantragen?

private und öffentliche Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Energiefinanzierung?

Förderbetrag: 25.000 € – 5.000.000 €.

Bis wann kann man Energiefinanzierung beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Energiefinanzierung?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 5.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg