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Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Zuschüsse für innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts im Unternehmensbereich, vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU), können Zuschüsse für Projekte in Bereichen wie Nachhaltigkeitskommunikation, umweltschonende Produkte, erneuerbare Energien und mehr erhalten. Die Antragstellung erfolgt bei der DBU vor Beginn des Vorhabens.

Frist und Status

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU).

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind unter anderem die erforderlichen Fähigkeiten zur Projektdurchführung und der Fokus auf umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Wer kann Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt beantragen?

natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Bis wann kann man Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt beantragen?

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt?

Fördergeber ist Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU). Quelle: nrwbank.

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