Fördergeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Zuschüsse für Vorhaben zur Pflege und zum Erhalt von Natur und Landschaft in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts, Vereine, Stiftungen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2026. Antragstellung im Jahr 2026 vom 25.02. bis voraussichtlich zum 31.10.2026
Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK).
Das Vorhaben muss im Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden, bis zum 31.12.
des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein und darf keine andere Förderung der EU, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen.
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Förderbetrag: ab 2.000 €. Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2026. Antragstellung im Jahr 2026 vom 25.02. bis voraussichtlich zum 31.10.2026
Fördergeber ist Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK). Quelle: nrwbank.
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