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Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Zuschüsse für Vorhaben zur Pflege und zum Erhalt von Natur und Landschaft in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts, Vereine, Stiftungen.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben zur Pflege und zum Erhalt von Natur und Landschaft und die damit im Zusammenhang stehende Beauftragung von Dritten zur Unterstützung von konkreten Natur- und Artenschutzmaßnahmen. Folgende Maßnahmen werden unterstützt: konkrete Natur- und Artenschutzmaßnahmen, Publikationen und Veranstaltungen zu Themen des praktischen Naturschutzes sowie Informationstafeln und andere Vorhaben, die einen Beitrag zum Schutz der Natur leisten bzw. Menschen für lokalen und regionalen Natur- und Artenschutz begeistern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 2.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge können in der Zeit vom 25.02. bis 30.09.2026 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss im Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden, bis zum 31.12.

des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein und darf keine andere Förderung der EU, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen

Wer kann Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen beantragen?

natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts, Vereine, Stiftungen

Wie hoch ist die Förderung bei Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen?

Förderbetrag: 2.000 € – 2.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge können in der Zeit vom 25.02. bis 30.09.2026 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen?

Fördergeber ist Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 2.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. September 2026
Förderregion
Nordrhein-Westfalen