Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Zuschüsse für Vorhaben zur Pflege und zum Erhalt von Natur und Landschaft in Nordrhein-Westfalen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts, Vereine, Stiftungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 2.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge können in der Zeit vom 25.02. bis 30.09.2026 gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss im Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden, bis zum 31.12.
des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein und darf keine andere Förderung der EU, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen
Wer kann Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen beantragen?
natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts, Vereine, Stiftungen
Wie hoch ist die Förderung bei Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen?
Förderbetrag: 2.000 € – 2.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge können in der Zeit vom 25.02. bis 30.09.2026 gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen?
Fördergeber ist Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 2.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2026
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen