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Umweltlotterie – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Wenn Sie in Hessen Umweltschutzmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus der Umweltlotterie erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen, die in den Förderlinien „Biologische Vielfalt“ und „Biotopgestaltung, Ökosystemvernetzung und Gewässerschutz“ beschrieben sind. Dies erfolgt mit Mitteln aus den Erlösen der Hessischen Umweltlotterie. Sie erhalten die Förderung für die Ausgaben für die Schaffung, Wiederherstellung oder Entwicklung von Lebensräumen und Arthabitaten einschließlich notwendiger Sicherungspflege, den Grunderwerb und damit unmittelbar zusammenhängende Nebenausgaben, Sachausgaben von gemeinnützigen Vereinen/Verbänden für den Betrieb, den Erwerb oder die Reparatur von Arbeitsgeräten und Materialien, Ausgaben von gemeinnützigen Vereinen/Verbänden mit dem Satzungsziel Naturschutz/Artenschutz für die Vorbereitung, Verwaltung und fachliche Begleitung der Maßnahmen, Druckkosten, Honorare, Planungskosten und Erfolgskontrollen durch externe Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen, in bestimmten Fällen auch Eigenarbeitsleistungen von gemeinnützigen Vereinen/Verbänden mit dem Satzungsziel Naturschutz/Artenschutz sowie bei Biotopgestaltung, Ökosystemvernetzung und Gewässerschutz auch für Maßnahmen zur Unterstützung der naturnahen Gewässerentwicklung, Vegetations- und Gehölzpflege, Maßnahmen zur Biotopverbesserung an Bachläufen, Schaffung und Umgestaltung von ökologisch wertvollen Gewässerbiotopen und sonstige Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität an Gewässern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Sie als Landschaftspflegeverband und Naturschutzvereinigung beträgt Ihr Zuschuss bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie können normalerweise maximal EUR 25.000 erhalten, sogenannte natürliche Personen erhalten maximal EUR 5.000. Ihr Zuschuss muss mindestens EUR 2.500 betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 25.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie anerkannte Landschaftspflegeverbände und Naturschutzvereinigungen für Maßnahmen für den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowie für Gewässerschutz und natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts für Vorhaben der Biotopgestaltung und Ökosystemvernetzung.

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Häufige Fragen zu Umweltlotterie

Wer kann Umweltlotterie beantragen?

Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Umweltlotterie?

Förderbetrag: 2.500 € – 25.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Umweltlotterie beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Umweltlotterie?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 25.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen