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Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Förderung erhalten Sie für Sensibilisierungsmaßnahmen, die zu einer Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen beitragen, Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit sowie Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landesfinanzierte Forschungseinrichtungen in Sachsen.

Institutionell geförderte Kultureinrichtungen können keine Anträge mehr stellen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)

Wer kann Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion) beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen