Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind landesfinanzierte Forschungseinrichtungen in Sachsen.
Institutionell geförderte Kultureinrichtungen können keine Anträge mehr stellen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)
Wer kann Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion) beantragen?
Öffentliche Einrichtung, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)?
Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen