VeröffentlichtSonstiges

Krankenhausreform des Bundes – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Gesundheit

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Die Krankenhausreform des Bundes zielt darauf ab, die medizinische Versorgung in Deutschland zu verbessern und anzupassen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, ambulante Praxen und Pflegeeinrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Krankenhausreform des Bundes umfasst das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), die wesentliche Veränderungen im Krankenhauswesen mit sich bringen. Ziel ist es, die gesundheitliche Versorgung vor Ort zu sichern und die Krankenhausplanung an die geänderten Bedarfe anzupassen. Die Reform sieht unter anderem die Einführung von Leistungsgruppen und die Regelung von Mindestvorhaltezahlen vor.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 12. Dezember 2026. Rechtsverordnung zu den Mindestvorhaltezahlen soll bis 12. Dezember 2026 erlassen werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Gesundheit.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Krankenhausreform des Bundes"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Krankenhausreform des Bundes zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Krankenhausreform des Bundes

Wer kann Krankenhausreform des Bundes beantragen?

Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, ambulante Praxen und Pflegeeinrichtungen

Bis wann kann man Krankenhausreform des Bundes beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 12. Dezember 2026. Rechtsverordnung zu den Mindestvorhaltezahlen soll bis 12. Dezember 2026 erlassen werden.

Wer ist Fördergeber von Krankenhausreform des Bundes?

Fördergeber ist Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: msgiv_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Antragsfrist
12. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit