Krankenhausreform des Bundes – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Gesundheit
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Krankenhausreform des Bundes zielt darauf ab, die medizinische Versorgung in Deutschland zu verbessern und anzupassen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, ambulante Praxen und Pflegeeinrichtungen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 12. Dezember 2026. Rechtsverordnung zu den Mindestvorhaltezahlen soll bis 12. Dezember 2026 erlassen werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Gesundheit.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Krankenhausreform des Bundes
Wer kann Krankenhausreform des Bundes beantragen?
Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, ambulante Praxen und Pflegeeinrichtungen
Bis wann kann man Krankenhausreform des Bundes beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 12. Dezember 2026. Rechtsverordnung zu den Mindestvorhaltezahlen soll bis 12. Dezember 2026 erlassen werden.
Wer ist Fördergeber von Krankenhausreform des Bundes?
Fördergeber ist Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: msgiv_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Sonstiges
- Antragsfrist
- 12. Dezember 2026
- Förderregion
- Bundesweit