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Krankenhausreform des Bundes – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Gesundheit

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Krankenhausreform des Bundes zielt darauf ab, die medizinische Versorgung in Deutschland zu verbessern und anzupassen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, ambulante Praxen und Pflegeeinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) wird am 15. April 2026 in Kraft treten. Die Reform sieht vor, dass die gesundheitliche Versorgung vor Ort gesichert bleibt und umfasst mehrere Rechtsverordnungen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Dazu gehören Regelungen zur Ausgestaltung der Leistungsgruppen, zur Festlegung von Mindestvorhaltezahlen und zur Schaffung eines Transformationsfonds.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 12. Dezember 2026. Rechtsverordnung zu den Mindestvorhaltezahlen soll bis 12. Dezember 2026 erlassen werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Gesundheit.

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Häufige Fragen zu Krankenhausreform des Bundes

Wer kann Krankenhausreform des Bundes beantragen?

Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, ambulante Praxen und Pflegeeinrichtungen

Bis wann kann man Krankenhausreform des Bundes beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 12. Dezember 2026. Rechtsverordnung zu den Mindestvorhaltezahlen soll bis 12. Dezember 2026 erlassen werden.

Wer ist Fördergeber von Krankenhausreform des Bundes?

Fördergeber ist Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: msgiv_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Antragsfrist
12. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit