Dieses Programm ist ausgelaufen.

Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Prüfen Sie beim Fördergeber, ob ein Nachfolgeprogramm existiert – oder sehen Sie passende aktuelle Programme unter Fördermittel Nordrhein-Westfalen.

AusgelaufenZuschuss

Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: August 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Förderung für wasserwirtschaftliche Vorhaben im Rheinischen Revier.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE /JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Maßnahmen der Wasserwirtschaft zur Anpassung an den veränderten Wasserhaushalt im Zuge des schrittweisen Ausstiegs aus der Kohleverstromung im Rheinischen Revier. Sie erhalten die Förderung in 2 Förderbereichen: Förderbereich 1 – Maßnahmen der Wasserwirtschaft an Oberflächengewässern: wasserbauliche Maßnahmen und Maßnahmen zur Flächenbereitstellung, Förderbereich 2 – Abwassertechnische Maßnahmen: Retentionsbodenfilteranlagen, Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen, Verlegung von Verbindungskanälen, Kanalleitungen und Einleitstellen sowie technische Maßnahmen zur weitergehenden Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 200.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.

Frist und Status

Das Programm ist derzeit ausgelaufen. Bis einschließlich 31.7.2026 müssen Sie für Ihre Ausgaben einen vollständigen Mittelabruf geltend machen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, vor allem Gemeinden, Gemeindeverbände, sondergesetzliche Wasserverbände, Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz und Anstalten öffentlichen Rechts.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)

Wer kann Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)?

Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2026. Bis einschließlich 31.7.2026 müssen Sie für Ihre Ausgaben einen vollständigen Mittelabruf geltend machen.

Wer ist Fördergeber von Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 200.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Juli 2026
Förderregion
Nordrhein-Westfalen