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Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Förderung für wasserwirtschaftliche Vorhaben im Rheinischen Revier.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE /JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Maßnahmen der Wasserwirtschaft zur Anpassung an den veränderten Wasserhaushalt im Zuge des schrittweisen Ausstiegs aus der Kohleverstromung im Rheinischen Revier. Sie erhalten die Förderung in 2 Förderbereichen: Förderbereich 1 – Maßnahmen der Wasserwirtschaft an Oberflächengewässern: wasserbauliche Maßnahmen und Maßnahmen zur Flächenbereitstellung, Förderbereich 2 – Abwassertechnische Maßnahmen: Retentionsbodenfilteranlagen, Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen, Verlegung von Verbindungskanälen, Kanalleitungen und Einleitstellen sowie technische Maßnahmen zur weitergehenden Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 200.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2026. Bis einschließlich 31.7.2026 müssen Sie für Ihre Ausgaben einen vollständigen Mittelabruf geltend machen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, vor allem Gemeinden, Gemeindeverbände, sondergesetzliche Wasserverbände, Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz und Anstalten öffentlichen Rechts.

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Häufige Fragen zu Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)

Wer kann Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)?

Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2026. Bis einschließlich 31.7.2026 müssen Sie für Ihre Ausgaben einen vollständigen Mittelabruf geltend machen.

Wer ist Fördergeber von Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 200.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Juli 2026
Förderregion
Nordrhein-Westfalen