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Antrag möglichZuschuss

Überbrückungshilfen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Überbrückungshilfen unterstützen Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Überbrückungshilfen (I, II, III, III Plus und IV) bieten finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die von der COVID-19-Pandemie betroffen sind. Die Schlussabrechnung für diese Programme muss digital im Antragsportal für prüfende Dritte erfolgen. Bei zu viel ausgezahlten Hilfen sind diese zurückzuzahlen, während bei zu wenig ausgezahlten Hilfen eine Nachzahlung erfolgt.

Frist und Status

Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Offizielle Programm-Quelle →

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Häufige Fragen zu Überbrückungshilfen

Wer kann Überbrückungshilfen beantragen?

Unternehmen

Bis wann kann man Überbrückungshilfen beantragen?

Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern.

Wer ist Fördergeber von Überbrückungshilfen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Quelle: ibb_berlin.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

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