Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Zuschüsse zur Modernisierung und Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten sowie zur Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren.
Antragsberechtigt sind: Träger von Berufsbildungsstätten, Landesinnungsverbände, Fachverbände.
Die Förderquote beträgt 45 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Antragstellung abhängig vom zuständigen Ministerium
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die Maßnahmen müssen unmittelbar der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen, eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglichen oder unterstützen.
Eine Bedarfsanalyse und eine Mindestauslastung der Bildungsstätte sind erforderlich.
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Jetzt Projekt prüfenTräger von Berufsbildungsstätten, Landesinnungsverbände, Fachverbände
Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 45 %.
Antragstellung abhängig vom zuständigen Ministerium
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.
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