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Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Zuschüsse zur Modernisierung und Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten sowie zur Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger von Berufsbildungsstätten, Landesinnungsverbände, Fachverbände.

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Träger von Berufsbildungsstätten, die juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sind, folgende Maßnahmen finanzieren: Modernisierung bzw. Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und die Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung. Die Maßnahmen müssen unmittelbar der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen und eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglichen oder unterstützen. Eine Bedarfsanalyse sowie eine Mindestauslastung der Bildungsstätte sind erforderlich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 45 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Frist und Status

Antragstellung abhängig vom zuständigen Ministerium

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Voraussetzungen

Die Maßnahmen müssen unmittelbar der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen, eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglichen oder unterstützen.

Eine Bedarfsanalyse und eine Mindestauslastung der Bildungsstätte sind erforderlich.

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Häufige Fragen zu Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Wer kann Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?

Träger von Berufsbildungsstätten, Landesinnungsverbände, Fachverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)?

Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 45 %.

Bis wann kann man Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?

Antragstellung abhängig vom zuständigen Ministerium

Wer ist Fördergeber von Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
45 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit