Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihre Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung zur Weiterentwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Überbetriebliche Berufsbildungsstätten.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
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Überbetriebliche Berufsbildungsstätten
Wer ist Fördergeber von Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihre Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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