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U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Fonds Soziokultur e.V.

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Die U25 Förderung richtet sich an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene Projekte durchführen möchten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine.

Was wird gefördert?

Die U25 Förderung richtet sich speziell an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene Projekte durchführen möchten. Wie beim Fonds Soziokultur üblich, werden ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte gefördert. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Beteiligung von Laien/nicht-Künstler:innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler:innen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte. Generell gilt: Projekte mit Innovationscharakter werden gesucht! Laufende Arbeiten (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc.) können nicht gefördert werden. Dasselbe gilt für Projekte, deren kostenrelevante Planung bereits begonnen hat. Konzeptionelle Vorarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. Aus den geförderten Projekten darf zudem kein Mehrwert entstehen. Sollten Einnahmen entstehen (Ticketverkauf, Spenden, etc.), müssen diese ebenfalls in das Projekt fließen. Dieses Förderprogramm richtet sich bewusst an Personen, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Projektförderung haben (Wer bereits Erfahrung hat wird aber keineswegs ausgeschlossen). Willkommen sind auch Bewerbungen von Nichtmuttersprachler:innen, Nichtakademiker:innen und Personen mit Behinderungen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkungen auf die Förderentscheidung. Ebenso sind Anträge aus dem ländlichen Raum ausdrücklich erwünscht.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 4.000 €.

Frist und Status

2. Mai und 2. November eines Jahres

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Fonds Soziokultur e.V..

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „fonds_soziokultur_u25". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Jede Person zwischen 18 und 25 Jahren mit festem Wohnsitz in Deutschland kann sich mit einem selbst geleiteten Projekt bewerben.

Rechtliche Vertretung durch einen Verein, eine Initiative o.ä.

möglich.

Projektleitung, -planung und –durchführung muss aber klar bei den jungen Projektverantwortlichen liegen.

Nicht förderfähig

  • Laufende Arbeiten (z.B. regelmäßiges Kursprogramm
  • Veranstaltungsreihen
  • laufende Kosten des Betriebs etc.) können nicht gefördert werden. Projekte
  • deren kostenrelevante Planung bereits begonnen hat
  • sind ausgeschlossen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen

Wer kann U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen beantragen?

Einzelpersonen, Initiativen, Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen?

Förderbetrag: bis 4.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen beantragen?

2. Mai und 2. November eines Jahres

Wer ist Fördergeber von U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen?

Fördergeber ist Fonds Soziokultur e.V.. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen zur Gruppe „fonds_soziokultur_u25". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 4.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit