Transferinitiative F.A.S.T. – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium der Finanzen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Die Transferinitiative F.A.S.T. überführt Forschungsergebnisse in marktreife Innovationen und unterstützt Innovationsakteure in verschiedenen Reifephasen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Innovationsakteure, Unternehmen, Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 1 € – 1 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium der Finanzen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Transferinitiative F.A.S.T."
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Transferinitiative F.A.S.T. zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Transferinitiative F.A.S.T.
Wer kann Transferinitiative F.A.S.T. beantragen?
Innovationsakteure, Unternehmen, Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Transferinitiative F.A.S.T.?
Förderbetrag: 1 € – 1 €.
Wer ist Fördergeber von Transferinitiative F.A.S.T.?
Fördergeber ist Bundesministerium der Finanzen. Quelle: bmbf.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1 € – 1 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit