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Transferinitiative F.A.S.T. – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Die Transferinitiative F.A.S.T. fördert den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Transferinitiative F.A.S.T. zielt darauf ab, innovative Ideen und Forschungsergebnisse aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die Praxis zu überführen. Sie unterstützt Projekte, die den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft fördern und somit zur Stärkung der Innovationskraft in Deutschland beitragen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Transferinitiative F.A.S.T."

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Transferinitiative F.A.S.T. zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Transferinitiative F.A.S.T.

Wer kann Transferinitiative F.A.S.T. beantragen?

Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Wer ist Fördergeber von Transferinitiative F.A.S.T.?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung. Quelle: bmbf.

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