Transferinitiative F.A.S.T. – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Die Transferinitiative F.A.S.T. fördert den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Transferinitiative F.A.S.T."
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Transferinitiative F.A.S.T. zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Transferinitiative F.A.S.T.
Wer kann Transferinitiative F.A.S.T. beantragen?
Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Wer ist Fördergeber von Transferinitiative F.A.S.T.?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung. Quelle: bmbf.
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