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Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Projekten zur Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung durch den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei dem Transfer von Forschungsergebnissen zum Tierschutz in die landwirtschaftliche Praxis. Sie erhalten einen Zuschuss für Projekte zu folgenden fachlichen Aspekten: tierschutzrelevante Schwachstellen im Zusammenhang mit der Vermeidung nichtkurativer Eingriffe, Schwachstellen in der Tierhaltung, die zum vermehrten Auftreten von Krankheiten führen können, die den Einsatz von Antibiotika nötig machen, Schwachstellen hinsichtlich der Stalltechnik (in Bezug auf den Tierschutz), der Umweltwirkung und der Hygiene. Bei Wissenstransfer- und Demonstrationsprojekten sollten Sie auch einbeziehen: die Analyse des Wissenstransfers an sich, die ökonomische Bewertung der auf Praxisebene konkret umgesetzten Maßnahmen sowie die Bewertung der Zielerreichung. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für höchstens 3 Jahre. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einzelfall ab. Berücksichtigt werden dabei der Subsidiaritätsgrundsatz und das wirtschaftliche Eigeninteresse. Sie können den Zuschuss mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren, sofern Sie dabei die beihilferechtlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_tierschutz_transfer". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Anbieter des Wissenstransfers und der Informationsmaßnahmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU als Demonstrationsbetriebe im Rahmen eines produktunabhängigen Wissenstransfers mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis

Wer kann Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis beantragen?

Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung

Bis wann kann man Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis zur Gruppe „bmel_tierschutz_transfer". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit