Fördergeber: Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Die SPRIND fördert innovative Ideen mit dem Potenzial, die Welt positiv zu beeinflussen.
Antragsberechtigt sind: Innovatorinnen und Innovatoren.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND).
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Fördergeber ist Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND). Quelle: bmbf.
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