Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Förderung zur Weiterentwicklung neuer Versorgungsformen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge können jederzeit im Haushaltsjahr 2026 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmg_themenoffene_foerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Förderberechtigte sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Privatpersonen.
Erforderliche Unterlagen
- Vordrucke für die Antragseinreichung,Anlagen gemäß Leitfaden
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz)
Wer kann Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz) beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Privatpersonen
Bis wann kann man Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz) zur Gruppe „bmg_themenoffene_foerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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