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Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung zur Weiterentwicklung neuer Versorgungsformen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Die Förderung zielt auf die Entwicklung und Erprobung neuer Versorgungsformen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Anträge können jederzeit im Haushaltsjahr 2026 in elektronischer Form eingereicht werden. Die jeweiligen Vordrucke für die Antragseinreichung stehen auf der Internetseite des Innovationsausschusses zur Verfügung.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge können jederzeit im Haushaltsjahr 2026 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmg_themenoffene_foerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderberechtigte sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Privatpersonen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vordrucke für die Antragseinreichung,Anlagen gemäß Leitfaden

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Häufige Fragen zu Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz)

Wer kann Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz) beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Privatpersonen

Bis wann kann man Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz) zur Gruppe „bmg_themenoffene_foerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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