Fördergeber: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Förderung zur Weiterentwicklung neuer Versorgungsformen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Privatpersonen.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge können jederzeit im Haushaltsjahr 2026 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmg_themenoffene_foerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Förderberechtigte sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Privatpersonen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Privatpersonen
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz) zur Gruppe „bmg_themenoffene_foerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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