VeröffentlichtEngagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Kinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik

Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerks – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Deutsches Kinderhilfswerk

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung für Projekte im Bereich Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz und Kulturelle Bildung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Für das Deutsche Kinderhilfswerk sind die folgenden Punkte besonders wichtig. Sie fließen in die Entscheidung über die Förderanträge und die Beurteilung der Sachberichte besonders ein. - Kinderrechte - Themenbezug - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - Nachhaltigkeit - Kinderschutz - Diversität und Chancengleichheit

Zielgruppen/Bedingungen

Antragsberechtigung : Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine, ebenso operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Bürgerinitiativen. Nicht gefördert werden Projekte von Gebietskörperschaften, öffentlichen Trägern (Schulen und Kitas) und Gesellschaften ohne den Status der Gemeinnützigkeit. (mit Ausnahme der Spielplatzinitiative). Der mit dem Antrag eingereichte Finanzierungsplan ist bindend. Bitte bei der Antragstellung bereits eine relativ genaue Ausgabenplanung angeben, damit spätere Änderungen auf ein Minimum reduziert werden können. Die einzelnen Ausgabenpositionen sollten so gut wie möglich aufgeschlüsselt werden. Förderhöhe : Bei den Themenfonds beträgt die Förderhöhe i.d.R. max. 5.000 Euro. In Ausnahmefällen können Projekte mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. In diesem Fall müssen der erhöhte Mittelbedarf im Vorfeld der Antragstellung formlos schriftlich begründet und erweiterte Förderbedingungen mit der Antragstelle des Deutschen Kinderhilfswerkes schriftlich abgestimmt werden. Finanzierungsart : Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung, d. h. die Fördermittel schließen die Lücke zwischen den anerkannten förderfähigen Ausgaben einerseits und den verfügbaren Eigen-und Drittmitteln sowie den sich aus dem Projekt ggf. ergebenden Einnahmen andererseits. Eigenanteil: Mindestens 20% der Gesamtausgaben des Projektes sollten in der Regel durch den Projektträger aus Eigenmitteln/Eigenleistungen oder Drittmitteln finanziert werden. Drittmittel: Sollte das Projekt aus unterschiedlichen Quellen finanziert werden können, bitten wir, dies im Finanzierungsplan offen zu legen. Dabei ist zu bedenken, dass ein erhöhter Aufwand entsteht. Ausgabenbelege müssen bspw. mittels Belegliste direkt der Fördersumme des DKHW zugeordnet und damit von den Ausgaben anderer Drittmittelgeber abgegrenzt werden können. Erstattungsfähige Ausgaben : Honorare oder Aufwandsentschädigungen für Ehrenamt und Übungsleiter/innen (max. 50% der beantragten Fördersumme), Sachkosten (z.B. Verbrauchsmaterial, Verpflegung, Eintritte, Miete) und Verwaltungskostenpauschale (max. 6%) Nicht erstattungsfähige Ausgaben : Personalausgaben fest angestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Honorarausgaben für Personen, die selbst über die Vergabe des Auftrages entscheiden können (weiteres siehe Förderrichtlinien)

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Antragsfristen : Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Bei den Themenfonds sind die Stichtage für die Bearbeitung der Projektanträge jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres. Als Anlage sind folgende Dokumente zwingend notwendig: - bei Privatpersonen die Kopie des Personalausweises - bei gemeinnützigen Vereinen der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes und ein Vereinsregisterauszug - bei gGmbHs der Gesellschaftsvertrag und der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes und - bei Stiftungen der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes und eine Vertretungsbestätigung der Stiftungsbehörde. - private Unternehmen müssen einen aktuellen Handelsregisterauszug einreichen, - Antragsteller aus kommunalen Einrichtungen einen entsprechenden Nachweis über die Antragsberechtigung (z. B. ein offizielles Bestätigungsschreiben durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister). Die Projektanträge müssen einschließlich aller erforderlichen Unterlagen zum Stichtag beim Deutschen Kinderhilfswerk vollständig vorliegen. Ansonsten werden die Anträge nicht bearbeitet. Nachreichungen werden nach dem Stichtag weder aktiv angefordert noch angenommen. Die Antragsstellung erfolgt online in der Förderdatenbank des Deutschen Kinderhilfswerks, zuerst "Themenfonds" auswählen und anschließend den gewünschten Schwerpunkt.

Weitere Informationen

  • Förderdatenbank
  • • FAQ

    • Allgemeine Grundsätze der Förderung

    • Förderrichtlinien

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. 31. März 2026 30. September 2026

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsches Kinderhilfswerk.

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Häufige Fragen zu Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerks

Wer kann Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerks beantragen?

Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerks?

Förderbetrag: bis 5.000 €.

Bis wann kann man Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerks beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. 31. März 2026 30. September 2026

Wer ist Fördergeber von Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerks?

Fördergeber ist Deutsches Kinderhilfswerk. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Kinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik
Antragsfrist
30. September 2026
Förderregion
Bundesweit