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Antrag möglichZuschuss

Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Deutsches Kinderhilfswerk

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche, Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, Bürgerinitiativen.

Was wird gefördert?

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Die Förderfonds richten ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf die Bereiche Kinderpolitik, Spielraum, Kinderkultur und Medienkompetenz sowie gesunde Ernährung und geflüchtete Kinder. Die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen soll sowohl in der Planungs- als auch in der Realisierungsphase umgesetzt werden. Der Themenfonds 'Kinderpolitik' fördert Initiativen und Projekte mit einer kinderrechtlichen Ausrichtung auf politische oder gesellschaftliche Beteiligung und Teilhabe von (teils benachteiligten) Kindern und Jugendlichen. Der Themenfonds 'Kinderkultur' fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Der Themenfonds 'Medienkompetenz' unterstützt Initiativen und Projekte, die die Medienkompetenz und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern. Über den Themenfonds 'Spielraum' werden Projekte gefördert, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder diesen neu zu gestalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 8.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Stichtage für die Bearbeitung der Projektanträge sind der 31. März und der 30. September des jeweiligen Jahres.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsches Kinderhilfswerk.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dkhw_themenfonds“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Bürgerinitiativen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes

Wer kann Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes beantragen?

Kinder und Jugendliche, Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, Bürgerinitiativen

Wie hoch ist die Förderung bei Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes?

Förderbetrag: bis 8.000 €. Förderquote: 20 %.

Bis wann kann man Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes?

Fördergeber ist Deutsches Kinderhilfswerk. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zur Gruppe „dkhw_themenfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 8.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit

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