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Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Deutsches Kinderhilfswerk

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 130 Tagen

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, Bürgerinitiativen.

Was wird gefördert?

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Die Förderfonds richten ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf die Bereiche Kinderpolitik, Spielraum, Kinderkultur und Medienkompetenz sowie gesunde Ernährung und geflüchtete Kinder. Die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen soll sowohl in der Planungs- als auch in der Realisierungsphase umgesetzt werden. Der Themenfonds 'Kinderpolitik' fördert Initiativen und Projekte mit einer kinderrechtlichen Ausrichtung auf politische oder gesellschaftliche Beteiligung und Teilhabe von (teils benachteiligten) Kindern und Jugendlichen. Der Themenfonds 'Kinderkultur' fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Der Themenfonds 'Medienkompetenz' unterstützt Initiativen und Projekte, die die Medienkompetenz und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern. Über den Themenfonds 'Spielraum' werden Projekte gefördert, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder diesen neu zu gestalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 8.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich, Stichtage am 31. März und 30. September

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsches Kinderhilfswerk.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dkhw_themenfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Bürgerinitiativen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes

Wer kann Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes beantragen?

Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, Bürgerinitiativen

Wie hoch ist die Förderung bei Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes?

Förderbetrag: bis 8.000 €. Förderquote: 20 %.

Bis wann kann man Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes?

Fördergeber ist Deutsches Kinderhilfswerk. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zur Gruppe „dkhw_themenfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 8.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit