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Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds – Förderung in EU-weit

Fördergeber: Europäische Union, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Der AMIF unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: EU-Mitgliedstaaten, Migranten, Geflüchtete.

Was wird gefördert?

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union (EU), welches die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik unterstützt. Der AMIF wird in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet. Der AMIF ermöglicht Projektförderungen in den Themenfeldern (sogenannte Spezifische Ziele) Asyl, Integration, Rückkehr und Solidarität.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Union, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Wer kann Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds beantragen?

EU-Mitgliedstaaten, Migranten, Geflüchtete

Wer ist Fördergeber von Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds?

Fördergeber ist Europäische Union, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Quelle: msgiv_brandenburg.

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EU-weit