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Antrag möglichZuschuss

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Europäische Union, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 36 Tagen

Der AMIF unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: EU-Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland.

Was wird gefördert?

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union (EU), welches die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik unterstützt. Der AMIF wird in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet. Der AMIF ermöglicht Projektförderungen in den Themenfeldern (sogenannte Spezifische Ziele) Asyl, Integration, Rückkehr und Solidarität.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Union, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Offizielle Programm-Quelle →

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Häufige Fragen zu Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Wer kann Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds beantragen?

EU-Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland

Wer ist Fördergeber von Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds?

Fördergeber ist Europäische Union, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Quelle: msgiv_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Brandenburg
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

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