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Migrationssozialarbeit II (MSA II) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Landesregierung Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Die Migrationssozialarbeit II fördert die soziale und wirtschaftliche Teilhabe von Neuzugewanderten durch niederschwellige Beratung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Geflüchtete und Migranten mit Migrationshintergrund.

Was wird gefördert?

Die Migrationssozialarbeit II (MSA II) ist ein wichtiger Baustein der Unterstützungsstruktur bei der Integration. Die Finanzierung der Migrationssozialarbeit und der Fachberatungsdienste ist im Landesaufnahmegesetz verankert, um durch niedrigschwellige Beratung die Teilhabe von Eingewanderten zu ermöglichen. Die Beratung wird von Wohlfahrtsverbänden, Vereinen und anderen Trägern durchgeführt und zum Teil an festen Standorten, zum Teil aufsuchend in Gemeinschaftsunterkünften angeboten. Die Ratsuchenden erhalten Unterstützung bei leistungsrechtlichen Fragen, rund um die Themen Verfahrensberatung und psychosozialer Versorgung, Beratung in Diskriminierungsfällen, Hilfsangebote bei Gewaltbetroffenheit sowie Vermittlungshilfe in Frauenberatung, Kinderschutz-, Familien- und Erziehungsberatung sowie schulpsychologische Beratung. Außerdem erhalten Geflüchtete eine individuelle Integrationsförderung und -begleitung, um eine selbstbestimmte Lebensführung von Anfang an zu unterstützen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Brandenburg.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen geflüchtet oder migrantisch sein und im SGB-II-Leistungsbezug stehen.

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Häufige Fragen zu Migrationssozialarbeit II (MSA II)

Wer kann Migrationssozialarbeit II (MSA II) beantragen?

Geflüchtete und Migranten mit Migrationshintergrund

Wer ist Fördergeber von Migrationssozialarbeit II (MSA II)?

Fördergeber ist Landesregierung Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg