Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Der EGF unterstützt Maßnahmen zur sozialverträglichen Abwicklung von Entlassungen in EU-Mitgliedstaaten.
Antragsberechtigt sind: Entlassene Arbeitnehmer, Verbände, Arbeitgeber.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 22.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Geltungsdauer bis 31.12.2027
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Mindestens 200 Entlassungen innerhalb von 4 oder 6 Monaten in bestimmten Unternehmensstrukturen oder Wirtschaftsbereichen.
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Jetzt Projekt prüfenEntlassene Arbeitnehmer, Verbände, Arbeitgeber
Förderbetrag: bis 22.000 €. Förderquote: 60 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Geltungsdauer bis 31.12.2027
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: nrwbank.
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