Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) – Förderung in EU-weit
Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Der EGF unterstützt Maßnahmen zur sozialverträglichen Abwicklung von Entlassungen in EU-Mitgliedstaaten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Entlassene Arbeitnehmer, Verbände, Arbeitgeber.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 22.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Geltungsdauer bis 31.12.2027
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Voraussetzungen
Mindestens 200 Entlassungen innerhalb von 4 oder 6 Monaten in bestimmten Unternehmensstrukturen oder Wirtschaftsbereichen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)
Wer kann Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) beantragen?
Entlassene Arbeitnehmer, Verbände, Arbeitgeber
Wie hoch ist die Förderung bei Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)?
Förderbetrag: bis 22.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Geltungsdauer bis 31.12.2027
Wer ist Fördergeber von Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)?
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 22.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2027
- Förderregion
- EU-weit