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EU-Förderprogramme allgemein – Förderung in EU-weit

Fördergeber: Europäische Union

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Die EU fördert Projekte in vielfältigen Bereichen mit Hilfe bestimmter Förderprogramme, die auch für Einrichtungen und Träger aus Sachsen-Anhalt von Bedeutung sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine.

Was wird gefördert?

Die EU fördert Projekte in vielfältigen Bereichen mit Hilfe bestimmter Förderprogramme, die auch für Einrichtungen und Träger aus Sachsen-Anhalt von Bedeutung sind. Die aktuelle Förderperiode läuft von 2021 bis 2027. Relevant für den gemeinnützigen Sektor sind z.B. die Programme Europäischer Sozialfonds+, ESO4.6 - Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung, insbesondere für benachteiligte Gruppen, Europäisches Solidaritätskorps und das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“. Aufgrund der hohen Verregelung der EU-Programme kommt es vor, dass die ersten Fördergelder erst ca. 1,5 Jahre nach Projektbeginn gezahlt werden, so dass der Träger mit erheblichen Summen in Vorleistung gehen muss.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Frist und Status

unterschiedlich je nach Förderprogramm

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Union.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_allgemeine_foerderprogramme“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu EU-Förderprogramme allgemein

Wer kann EU-Förderprogramme allgemein beantragen?

Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei EU-Förderprogramme allgemein?

Förderbetrag: ab 50.000 €.

Bis wann kann man EU-Förderprogramme allgemein beantragen?

unterschiedlich je nach Förderprogramm

Wer ist Fördergeber von EU-Förderprogramme allgemein?

Fördergeber ist Europäische Union. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist EU-Förderprogramme allgemein mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört EU-Förderprogramme allgemein zur Gruppe „eu_allgemeine_foerderprogramme". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
EU-weit