VeröffentlichtZuschuss

EU-Förderprogramme allgemein – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Europäische Union

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Die EU fördert Projekte in vielfältigen Bereichen mit Hilfe bestimmter Förderprogramme, die auch für Einrichtungen und Träger aus Sachsen-Anhalt von Bedeutung sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine.

Was wird gefördert?

Die aktuelle Förderperiode läuft von 2021 bis 2027. Relevant für den gemeinnützigen Sektor sind z.B. die Programme * Europäischer Sozialfonds+ ESO4.6 - Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung, insbesondere für benachteiligte Gruppen * Europäisches Solidaritätskorps * Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“. Aufgrund der hohen Verregelung der EU-Programme kommt es vor, dass die ersten Fördergelder erst ca. 1,5 Jahre nach Projektbeginn gezahlt werden, so dass der Träger mit erheblichen Summen in Vorleistung gehen muss.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Frist und Status

unterschiedlich je nach Förderprogramm

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Union.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_allgemeine_foerderprogramme". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob EU-Förderprogramme allgemein zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu EU-Förderprogramme allgemein

Wer kann EU-Förderprogramme allgemein beantragen?

Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei EU-Förderprogramme allgemein?

Förderbetrag: ab 50.000 €.

Bis wann kann man EU-Förderprogramme allgemein beantragen?

unterschiedlich je nach Förderprogramm

Wer ist Fördergeber von EU-Förderprogramme allgemein?

Fördergeber ist Europäische Union. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist EU-Förderprogramme allgemein mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört EU-Förderprogramme allgemein zur Gruppe „eu_allgemeine_foerderprogramme". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt