Teilhabe am Arbeitsmarkt – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Lohnkostenzuschuss für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse von Langzeitarbeitslosen im SGB II-Leistungsbezug.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Langzeitarbeitslose Menschen im SGB II-Leistungsbezug.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass die angebotenen Arbeitsplätze gemeinwohlorientiert sind und im bezirklichen oder gesamtstädtischen Interesse liegen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Teilhabe am Arbeitsmarkt"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Teilhabe am Arbeitsmarkt zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Teilhabe am Arbeitsmarkt
Wer kann Teilhabe am Arbeitsmarkt beantragen?
Langzeitarbeitslose Menschen im SGB II-Leistungsbezug
Wie hoch ist die Förderung bei Teilhabe am Arbeitsmarkt?
Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Teilhabe am Arbeitsmarkt?
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Quelle: senas_berlin.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit