Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Lohnkostenzuschuss für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse von Langzeitarbeitslosen im SGB II-Leistungsbezug.
Antragsberechtigt sind: Langzeitarbeitslose Menschen im SGB II-Leistungsbezug.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Voraussetzung ist, dass die angebotenen Arbeitsplätze gemeinwohlorientiert sind und im bezirklichen oder gesamtstädtischen Interesse liegen.
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Jetzt Projekt prüfenLangzeitarbeitslose Menschen im SGB II-Leistungsbezug
Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Quelle: senas_berlin.
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