Teilhabe am Arbeitsmarkt – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Lohnkostenzuschuss für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse von langzeitarbeitslosen Menschen im SGB II-Leistungsbezug.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Langzeitarbeitslose Menschen im SGB II-Leistungsbezug und deren Arbeitgeber..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Voraussetzungen
Voraussetzungen werden vom zuständigen Jobcenter geprüft.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Teilhabe am Arbeitsmarkt
Wer kann Teilhabe am Arbeitsmarkt beantragen?
Langzeitarbeitslose Menschen im SGB II-Leistungsbezug und deren Arbeitgeber.
Wie hoch ist die Förderung bei Teilhabe am Arbeitsmarkt?
Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Teilhabe am Arbeitsmarkt?
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Quelle: senas_berlin.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit