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Studien zur Dokumentation von Arten und Lebensraumtypen (B.2) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von Studien zur Erfassung von Arten und Lebensraumtypen zur Verbesserung von Datengrundlagen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Naturschutzorganisationen.

Was wird gefördert?

Studien zur Dokumentation von Arten und Lebensraumtypen beinhalten insbesondere die Erfassung von Arten, Artvorkommen, Artengesellschaften einschließlich Lebensraumtypen und Habitatqualitäten, die Bewertung von Erhaltungszuständen, die Feststellung von Beeinträchtigungen, die Ableitung von Zielen und Handlungsbedarfen und Maßnahmenempfehlungen und die Dokumentation der Ergebnisse zur Verbesserung von Datengrundlagen. Begleitende Arbeiten, wie z. B. Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit oder praktische Tätigkeiten zur Verbesserung der Eigenschaften der Arthabitate und Lebensraumtypen, können ebenfalls Gegenstand dieser Vorhaben sein.

Frist und Status

Antragstellung für Vorhaben der Gebietsbetreuung und gebietsbezogenes Artenmanagement ist nach Aufruf möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Studien zur Dokumentation von Arten und Lebensraumtypen (B.2)

Wer kann Studien zur Dokumentation von Arten und Lebensraumtypen (B.2) beantragen?

Forschungseinrichtungen, Naturschutzorganisationen

Bis wann kann man Studien zur Dokumentation von Arten und Lebensraumtypen (B.2) beantragen?

Antragstellung für Vorhaben der Gebietsbetreuung und gebietsbezogenes Artenmanagement ist nach Aufruf möglich.

Wer ist Fördergeber von Studien zur Dokumentation von Arten und Lebensraumtypen (B.2)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.

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Sachsen