Strukturförderung der Initiative Musik – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt Projekte zur Schaffung nachhaltiger Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Antragsfristen werden über die Kommunikationskanäle der Initiative Musik rechtzeitig bekanntgegeben.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_strukturfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, rechtsfähige juristische Personen, Personengesellschaften.
Antragstellende benötigen einen Sitz beziehungsweise Wohnsitz in Deutschland und müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten.
Erforderliche Unterlagen
- Kurzdarstellung des Antragstellenden,Anmeldung der Selbstständigkeit, Gewerbeschein, Handelsregistereintrag bzw. Eintrag im Vereinsregister oder Stiftungsverzeichnis,Mindestens ein „Letter of Intent“ von weiteren mittelbaren Partner:innen,Beschreibung des Förderprojekts
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Strukturförderung der Initiative Musik
Wer kann Strukturförderung der Initiative Musik beantragen?
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Strukturförderung der Initiative Musik beantragen?
Antragsfristen werden über die Kommunikationskanäle der Initiative Musik rechtzeitig bekanntgegeben.
Wer ist Fördergeber von Strukturförderung der Initiative Musik?
Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Strukturförderung der Initiative Musik mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Strukturförderung der Initiative Musik zur Gruppe „bkm_strukturfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit