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Strukturförderung der Initiative Musik – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt Projekte zur Schaffung nachhaltiger Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm Infrastrukturprojekte dient der Förderung und dem Aufbau von nachhaltigen professionellen Strukturen und Rahmenbedingungen im Bereich der Popularmusik und im Jazz. Durch das Programm sollen zudem in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen regionale wie länderspezifische Fördereinrichtungen und Netzwerke für die Popularmusik und den Jazz gestärkt, aufgebaut und entwickelt werden. Gefördert werden insbesondere: Aktivitäten, die in Zusammenarbeit mit regionalen oder bundesweiten Akteuren der Musikbranche umgesetzt werden und die Professionalisierung von Angeboten und Strukturen der Musikszene in Deutschland vorantreiben und fördern; Aktivitäten und Projekte, die nachhaltige Strukturen für Künstler:innenaufbau und -entwicklung schaffen, wie zum Beispiel Mentoring und Workshops; Austauschformate, die durch Kommunikation und Vernetzung Musikschaffende, Musikunternehmen und Akteure der Musikbranche unterstützen. Dies können beispielsweise Kommunikationsforen wie auch Onlinebörsen, aber auch qualifizierende beziehungsweise Wissen schaffende und vermittelnde Aktivitäten sein; Studien, Evaluationen und Marktuntersuchungen, die wissenschaftliche Daten zur Musikkultur und -wirtschaft in Deutschland erheben, diese neutral analysieren und die öffentlich zur Verfügung gestellt werden; Maßnahmen zur Entwicklung von Strukturen zur Verbesserung der Chancengleichheit (Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit, Diversität etc.); Aktivitäten und Projekte, die die Nachhaltigkeit der Musikwirtschaft in Deutschland fördern (sowohl ökologisch als auch strukturell und finanziell); Anerkennungen für besondere musikwirtschaftlich und -kulturelle Leistungen, die Nachahmer:innen motivieren, beispielgebend arbeiten und strukturpolitische Effekte (kommunale und Landesebene oder Bundesebene) für die Musikbranche erzielen; andere, dem Aufbau und Ausbau von Strukturen dienliche Projekte, die im Bereich des Programmzwecks liegen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Antragsfristen werden über die Kommunikationskanäle der Initiative Musik rechtzeitig bekanntgegeben.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_strukturfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, rechtsfähige juristische Personen, Personengesellschaften.

Antragstellende benötigen einen Sitz beziehungsweise Wohnsitz in Deutschland und müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten.

Erforderliche Unterlagen

  • Kurzdarstellung des Antragstellenden,Anmeldung der Selbstständigkeit, Gewerbeschein, Handelsregistereintrag bzw. Eintrag im Vereinsregister oder Stiftungsverzeichnis,Mindestens ein „Letter of Intent“ von weiteren mittelbaren Partner:innen,Beschreibung des Förderprojekts

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Häufige Fragen zu Strukturförderung der Initiative Musik

Wer kann Strukturförderung der Initiative Musik beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Strukturförderung der Initiative Musik beantragen?

Antragsfristen werden über die Kommunikationskanäle der Initiative Musik rechtzeitig bekanntgegeben.

Wer ist Fördergeber von Strukturförderung der Initiative Musik?

Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Strukturförderung der Initiative Musik mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Strukturförderung der Initiative Musik zur Gruppe „bkm_strukturfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit