Strukturförderung der Initiative Musik – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt Projekte zur Schaffung nachhaltiger Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Antragsfristen werden über die Kommunikationskanäle der Initiative Musik rechtzeitig bekanntgegeben.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_strukturfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Erforderliche Unterlagen
- Kurzdarstellung des Antragstellenden,Anmeldung der Selbstständigkeit, Gewerbeschein, Handelsregistereintrag bzw. Eintrag im Vereinsregister oder Stiftungsverzeichnis,Mindestens ein „Letter of Intent“ von weiteren mittelbaren Partner:innen,Beschreibung des Förderprojekts
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Strukturförderung der Initiative Musik"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Strukturförderung der Initiative Musik
Wer kann Strukturförderung der Initiative Musik beantragen?
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Strukturförderung der Initiative Musik beantragen?
Antragsfristen werden über die Kommunikationskanäle der Initiative Musik rechtzeitig bekanntgegeben.
Wer ist Fördergeber von Strukturförderung der Initiative Musik?
Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Strukturförderung der Initiative Musik mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Strukturförderung der Initiative Musik zur Gruppe „bkm_strukturfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit