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Stiftung West-Östliche Begegnungen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Stiftung West-Östliche Begegnungen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Die Stiftung fördert persönliche Begegnungen von Menschen aus Deutschland und Ländern Osteuropas, des Baltikums, des Südkaukasus und Zentralasiens.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Freie Träger, eingetragene Vereine, gemeinnützige Jugend- und Bürgervereine, bilaterale Länderforen, NRO-Netzwerke und Dachverbände..

Was wird gefördert?

Die Stiftung West-Östliche Begegnungen fördert persönliche Begegnungen von Menschen aus Deutschland und Ländern Osteuropas, des Baltikums, des Südkaukasus und Zentralasiens. Sie unterstützt interkulturelles Lernen, vertieft die Ost-West-Kommunikation und -kompetenz und stärkt zivilgesellschaftliches Engagement. Die Stiftung fördert bilaterale Begegnungen und die Zusammenarbeit von deutschen Schulen, Jugendgruppen, Bürgervereinen und anderen gemeinnützigen privaten und öffentlichen Trägern. Dies erfolgt vorzugsweise durch konkrete Projekte, die gemeinsam mit Partnern aus den oben genannten Ländern im In- oder Ausland durchgeführt werden. Dabei legt die Stiftung besonderen Wert auf Pluralität und Gleichrangigkeit der Trägerschaften. Auch trilaterale Begegnungen können von der Stiftung gefördert werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Antragstellung fortlaufend möglich; Ausschreibungen dreimal jährlich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung West-Östliche Begegnungen.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stiftung_west__stliche_begegnu“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Freie Träger, die im Allgemeinen in der Rechtsform von eingetragenen Vereinen organisiert und vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Stiftung West-Östliche Begegnungen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Stiftung West-Östliche Begegnungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Stiftung West-Östliche Begegnungen

Wer kann Stiftung West-Östliche Begegnungen beantragen?

Freie Träger, eingetragene Vereine, gemeinnützige Jugend- und Bürgervereine, bilaterale Länderforen, NRO-Netzwerke und Dachverbände.

Bis wann kann man Stiftung West-Östliche Begegnungen beantragen?

Antragstellung fortlaufend möglich; Ausschreibungen dreimal jährlich.

Wer ist Fördergeber von Stiftung West-Östliche Begegnungen?

Fördergeber ist Stiftung West-Östliche Begegnungen. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Stiftung West-Östliche Begegnungen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Stiftung West-Östliche Begegnungen zur Gruppe „stiftung_west__stliche_begegnu". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Sonstiges
Förderregion
Bundesweit