Stiftung "Lebendige Stadt" – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Stiftung "Lebendige Stadt"
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Die Stiftung „Lebendige Stadt“ fördert lebenswerte urbane Räume und verleiht jährlich einen Preis.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Initiativen, Sonstige, Vereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung "Lebendige Stadt".
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lebendige_stadt_f_rderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Stiftung "Lebendige Stadt" zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Stiftung "Lebendige Stadt"
Wer kann Stiftung "Lebendige Stadt" beantragen?
Initiativen, Sonstige, Vereine
Wie hoch ist die Förderung bei Stiftung "Lebendige Stadt"?
Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €.
Bis wann kann man Stiftung "Lebendige Stadt" beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Stiftung "Lebendige Stadt"?
Fördergeber ist Stiftung "Lebendige Stadt". Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Stiftung "Lebendige Stadt" mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Stiftung "Lebendige Stadt" zur Gruppe „lebendige_stadt_f_rderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 50.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Preis
- Förderregion
- bundesweit