Stiftung Alltagsheld:innen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Stiftung Alltagsheld:innen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 172 Tagen
Die Stiftung Alltagsheld:innen stärkt die Rechte von Alleinerziehenden und möchte einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Ein-Eltern-Familien leisten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.
Frist und Status
Anträge können jährlich bis zum 31.03. und 30.09. eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Alltagsheld:innen.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stiftung_alltagshelden“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Förderung für innovative Projekte zur Verbesserung der Lebenssituation von Ein-Eltern-Familien.
Nicht förderfähig
- •Einzelne Personen oder Familien werden nicht gefördert.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Stiftung Alltagsheld:innen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Stiftung Alltagsheld:innen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Stiftung Alltagsheld:innen
Wer kann Stiftung Alltagsheld:innen beantragen?
Vereine, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Stiftung Alltagsheld:innen?
Förderbetrag: bis 10.000 €.
Bis wann kann man Stiftung Alltagsheld:innen beantragen?
Anträge können jährlich bis zum 31.03. und 30.09. eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Stiftung Alltagsheld:innen?
Fördergeber ist Stiftung Alltagsheld:innen. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Stiftung Alltagsheld:innen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Stiftung Alltagsheld:innen zur Gruppe „stiftung_alltagshelden". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit