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Stiftung Alltagsheld:innen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Stiftung Alltagsheld:innen

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 130 Tagen

Die Stiftung Alltagsheld:innen stärkt die Rechte von Alleinerziehenden und möchte einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Ein-Eltern-Familien leisten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Die Stiftung Alltagsheld:innen stärkt die Rechte von Alleinerziehenden und möchte einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Ein-Eltern-Familien leisten und Diskriminierung abbauen. Die Stiftung fördert insbesondere innovative Projekte mit dem Ziel, die Lebenssituation von Ein-Eltern-Familien grundlegend zu verbessern und diskriminierende Strukturen abzubauen. Außerdem unterstützt sie Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit über die Lebenssituation von Alleinerziehenden mit Zuschüssen. Förderungen können in den Bereichen - Starthilfe für neue Projekte - Zuschuss für laufende Projekte - Informations- und Bildungsarbeit - Schwerpunktprojekte - Auslandsförderung erfolgen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.

Frist und Status

Anträge können jährlich bis zum 31.03. und 30.09. eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Alltagsheld:innen.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stiftung_alltagshelden". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderung für innovative Projekte zur Verbesserung der Lebenssituation von Ein-Eltern-Familien.

Nicht förderfähig

  • Einzelne Personen oder Familien werden nicht gefördert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Stiftung Alltagsheld:innen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Stiftung Alltagsheld:innen

Wer kann Stiftung Alltagsheld:innen beantragen?

Vereine, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Stiftung Alltagsheld:innen?

Förderbetrag: bis 10.000 €.

Bis wann kann man Stiftung Alltagsheld:innen beantragen?

Anträge können jährlich bis zum 31.03. und 30.09. eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Stiftung Alltagsheld:innen?

Fördergeber ist Stiftung Alltagsheld:innen. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Stiftung Alltagsheld:innen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Stiftung Alltagsheld:innen zur Gruppe „stiftung_alltagshelden". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit