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Antrag möglichZuschuss

Startchancen-Programm – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 45 Tagen

Das Startchancen-Programm fördert Schulträger für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Lernumgebung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Schulträger von Startchancen-Schulen.

Was wird gefördert?

Das Startchancen-Programm soll die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland verbessern und die Bildungs- und Chancengerechtigkeit erhöhen. Es gewährt Zuwendungen an Schulträger für Maßnahmen, die eine klimagerechte, barrierefreie und förderliche Lernumgebung schaffen. Gefördert werden Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Investitionen in eine nachhaltige Ausstattung. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind ausgewählte Schulträger von Startchancen-Schulen gemäß den entsprechenden Paragraphen des Schulgesetzes.

Erforderliche Unterlagen

  • Rechtsgrundlage,Merkblatt,Antragsformular,Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde,Sachbericht,Rechtsbehelfsverzichtserklärung,Planungs- und Kostendatenblatt,Belegliste,Mittelanforderung,Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit,Erklärung zur Einhaltung der Zweckbindungsfrist

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Startchancen-Programm"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Startchancen-Programm

Wer kann Startchancen-Programm beantragen?

Schulträger von Startchancen-Schulen

Wie hoch ist die Förderung bei Startchancen-Programm?

Förderquote: 70 %.

Wer ist Fördergeber von Startchancen-Programm?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

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