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Startchancen-Programm Säule I – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Startchancen-Programm fördert die Schaffung einer zeitgemäßen und förderlichen Lernumgebung an Startchancen-Schulen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Schulträger von Startchancen-Schulen.

Was wird gefördert?

Das Startchancen-Programm soll deutlich dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig zu verbessern, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen an Schulträger für investive Maßnahmen, die der Schaffung einer klimagerechten, barrierefreien, zeitgemäßen, qualitätvollen und förderlichen Lernumgebung dienen und einen Beitrag zur Verbesserung der pädagogischen Qualität der Lern- und Lehrumgebung leisten. Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %.

Frist und Status

Anträge sind jederzeit möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Zuwendungs­empfänger sind ausgewählte Schulträger von Startchancen-Schulen gemäß § 103 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 in Verbindung mit § 104 des Schulgesetzes.

Erforderliche Unterlagen

  • Rechtsgrundlage,Merkblatt,Antragsformular,Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde,Sachbericht,Planungs- und Kostendatenblatt,Belegliste,Mittelanforderung,Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit,Erklärung zur Einhaltung der Zweckbindungsfrist

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Häufige Fragen zu Startchancen-Programm Säule I

Wer kann Startchancen-Programm Säule I beantragen?

Schulträger von Startchancen-Schulen

Wie hoch ist die Förderung bei Startchancen-Programm Säule I?

Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Startchancen-Programm Säule I beantragen?

Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Startchancen-Programm Säule I?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

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Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern