Startchancen-Programm Säule I – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Startchancen-Programm fördert die Schaffung einer zeitgemäßen und förderlichen Lernumgebung an Startchancen-Schulen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schulträger von Startchancen-Schulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %.
Frist und Status
Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger sind ausgewählte Schulträger von Startchancen-Schulen gemäß § 103 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 in Verbindung mit § 104 des Schulgesetzes.
Erforderliche Unterlagen
- Rechtsgrundlage,Merkblatt,Antragsformular,Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde,Sachbericht,Planungs- und Kostendatenblatt,Belegliste,Mittelanforderung,Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit,Erklärung zur Einhaltung der Zweckbindungsfrist
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Startchancen-Programm Säule I
Wer kann Startchancen-Programm Säule I beantragen?
Schulträger von Startchancen-Schulen
Wie hoch ist die Förderung bei Startchancen-Programm Säule I?
Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Startchancen-Programm Säule I beantragen?
Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Startchancen-Programm Säule I?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern