Startchancen-Programm – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Startchancen-Programm fördert Schulträger für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Lernumgebung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schulträger von Startchancen-Schulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger sind ausgewählte Schulträger von Startchancen-Schulen gemäß den entsprechenden Paragraphen des Schulgesetzes.
Erforderliche Unterlagen
- Rechtsgrundlage,Merkblatt,Antragsformular,Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde,Sachbericht,Rechtsbehelfsverzichtserklärung,Planungs- und Kostendatenblatt,Belegliste,Mittelanforderung,Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit,Erklärung zur Einhaltung der Zweckbindungsfrist
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Startchancen-Programm
Wer kann Startchancen-Programm beantragen?
Schulträger von Startchancen-Schulen
Wie hoch ist die Förderung bei Startchancen-Programm?
Förderquote: 70 %.
Wer ist Fördergeber von Startchancen-Programm?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit